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Gesundheit Regeln für Krankenhäuser verschärft

Sachsen-Anhalts Landtag hat neue Regeln für Krankenhäuser für mehr Kooperation und vermehrte Kontrollen beschlossen.

04.04.2019, 15:44

Magdeburg (dpa) l Mehr Qualität und Kontrolle: Sachsen-Anhalt hat die Regeln für Krankenhäuser verschärft. Es gehe darum, die stationäre Versorgung flächendeckend im Land zu sichern, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Donnerstag. Kliniken sollen deshalb verstärkt zusammenarbeiten. Es drohen ihnen aber auch Strafen, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards nicht erfüllen. Die Abgeordneten beschlossen dafür Änderungen am Krankenhausgesetz.

"Nicht jedes Krankenhaus muss alles können", sagte Grimm-Benne. Teure Mehrfachstrukturen würden abgeschafft. Damit reagiert das Land vor allem auf Probleme von Kliniken auf dem Land, die es wegen der schrumpfenden Bevölkerung zunehmend schwerer haben, profitabel zu wirtschaften. Zu Schließungen soll es Grimm-Benne zufolge nicht kommen. Derzeit gibt es 48 Krankenhäuser im Land.

Mehr Kooperation zwischen Kliniken soll das neue Gesetz auch durch schärfere Kontrollmöglichkeiten schaffen. Werden bestimmte Qualitätsstandards nicht eingehalten, kann das Sozialministerium den Versorgungsauftrag der betroffenen Klinik einschränken oder ganz entziehen. Grimm-Benne betonte, dabei handele es sich um eine Ultima Ratio.

Beispiel Herzoperation: Diese Leistung soll ein Krankenhaus nur dann anbieten dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die nötigen Geräte zur Untersuchung bereitstehen, genügend erfahrene Ärzte und Pfleger vorhanden sind und das auch rund um die Uhr garantiert werden kann.

Das Gesetz soll zudem bestimmte Fallzahlen vorgeben, die Kliniken erreichen müssen, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen. Eine Notfallversorgung soll aber jedes Krankenhaus anbieten müssen. Die ungerechtfertigte Abmeldung von Notaufnahmen soll sanktioniert werden. Sie gilt dem Gesetz zufolge als Ordnungswidrigkeit.

Es werden sogenannte Patientenfürsprecher neu eingeführt, die bei Problemen zwischen Krankenhaus und Patienten vermitteln sollen. Der Landtag werde sich ganz genau anschauen, wie die Besetzung dieser Stellen vorankomme, kündigte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann an. Sie warb zudem dafür, ambulante und stationäre Angebote noch stärker zu verzahnen. "Sonst werden wir die Versorgung im ländlichen Raum nicht aufrechterhalten können." Die Pflege und andere Gesundheitsberufe müssten deshalb außerdem mehr ärztliche Leistungen übernehmen.

Einen weiteren wichtigen Baustein für die Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land sieht die Landesregierung in einer Quote für angehende Landärzte. Über einen Gesetzentwurf, der 20 der jährlich 400 Medizinstudienplätze für sie reserviert, diskutierten die Abgeordneten am Donnerstag in erster Lesung. Bewerber müssen sich verpflichten, nach dem Abschluss mindestens zehn Jahre als Hausarzt auf dem Land zu arbeiten – sonst droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Die ersten Studienplätze sollen zum Wintersemester 2020/21 vergeben werden.