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Gesundheit Zweifel an Gesetz für schnellere Termine

Ein neues Gesetz hat das Ziel, dass Patienten schneller an Arzttermine kommen. Wie sieht es damit in Sachsen-Anhalt aus?

16.06.2019, 06:51

Magdeburg (dpa) l Schnellere Termine, mehr Sprechstunden: Das Ziel eines im Mai in Kraft getretenen Bundesgesetzes ist aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung in Sachsen-Anhalt kaum zu schaffen. "Die durchschnittliche Fallzahl in den Praxen in Sachsen-Anhalt liegt 20 Prozent über dem Bundesschnitt – außerdem haben fast alle Praxen bereits 25 Sprechstunden oder mehr angeboten. Diese Praxen verfügen also nicht, wie offenbar vom Gesetzgeber angenommen, über hohe ungenutzte Kapazitäten", erklärte die KVSA auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht im Kern den Ausbau der Terminservicestellen vor, die es bereits seit 2016 gibt. Sie sollen nun beispielsweise auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln und bei der Suche nach festen Haus- und Kinderärzten helfen. Zudem sollen Vertragsärzte künftig Sprechstunden von mindestens 25 Stunden pro Woche anbieten. Im Gegenzug sieht das Gesetz eine bessere Vergütung für die Zusatzangebote vor.

In Sachsen-Anhalt gehen in der Terminservicestelle pro Woche zwischen 120 und 180 Anrufe ein, wie aus einer Statistik der Kassenärztlichen Vereinigung hervorgeht. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 11. Mai sei die Zahl der Anrufer gestiegen, habe sich in der letzten Maiwoche aber wieder reduziert. Schwankungen seien in der Vergangenheit schon üblich gewesen, hieß es.

Die derzeitige Nachfrage nach Terminen bei Haus- und Kinderärzten bezeichnete die KVSA als moderat. Insgesamt bezögen sich etwas mehr als fünf Prozent der Anfragen auf diese Ärzte. Auf der anderen Seite hätten 683 Hausärzte und 75 Kinderärzte freie Termine gemeldet.

Die KVSA kritisiert die Terminvermittlung schon länger: Dieser Weg über die Servicestelle sei deutlich ineffizienter als der über die Praxen selbst. Die Vereinigung befürchtet konkret, dass die über die Terminservicestelle in die Praxen vermittelten Patienten verhindern, dass dort andere mit dringenderen Anliegen behandelt werden könnten. "Denn es müssen für die zu meldenden Termine Zeiträume geblockt werden, die dann anderen Patienten nicht angeboten werden können. Bleiben diese Termine ungenutzt oder erscheint der vermittelte Patient nicht, geht konkret Versorgungszeit verloren." Für diese Ausfälle erhielten die Praxen auch keine Vergütung.

"Daher ist zu bezweifeln, ob das Gesetz dafür sorgt, dass Patienten insgesamt schneller an Termine kommen. Dem steht ein immenser Verwaltungsaufwand gegenüber, der von der Ärzteschaft gestemmt werden muss", hieß es von der Kassenärztlichen Vereinigung. Es bleibt das Grundproblem, dass es nicht ausreichend Ärzte in den benötigten Fachdisziplinen und Regionen gibt.