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Gewaltäter Urteil gegen Quedlinburger rechtskräftig

Das Urteil gegen Paul G, Sachsen-Anhalts einzigen Fußfessel-Träger, ist rechtskräftig. Er muss binnen 14 Tagen seine Strafe antreten.

Von Matthias Fricke 23.08.2017, 14:11

Quedlinburg l Das Urteil gegen den Quedlinburger Paul G., eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen Körperverletzung an einer Elfjährigen, ist jetzt rechtskräftig. Das teilte Landgerichtssprecher Christian Löffler gestern mit. Der 28-Jährige vorbestrafte Vergewaltiger war zunächst vom Amtsgericht Wernigerode verurteilt worden. Dagegen legte Paul G. Rechtsmittel ein, so dass der Fall erneut vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt werden sollte. Dort erschien er aber nicht. Daraufhin verwarf das Gericht die Berufung und die Strafe sollte in Kraft treten. Der Mann hätte nun nocheinmal Gelegeneheit gehabt vor dem Oberlandesgericht in Naumburg Revision einzulegen, tat dies aber nicht. Die Frist ist nun endgültig abgelaufen.

Laut Oberstaatsanwaltin Eva Klein soll dem Verurteilten nun eine Haftvorladung zugestallt werden. In dieser wird er aufgefordert sich innerhalb von zwei Wochen bei einer Justizvollzugsanstalt seine Haftstrafe anzutreten. Sollte er dies nicht tun, wird ein Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. Erst dann kann Paul G. festgenommen werden. Ihn zu finden dürfte aber nicht schwierig sein, da Paul G. zurzeit der einzige Straftäter als Teil einer Bewährungsauflage mit einer Fußfessel ausgestattet ist. Der 28-Jährige muss von den zwei Jahren Haft übrigens nur noch knapp 19 Monate verbüßen, da er den Rest schon abgesessen hat. Nach dem er vor neun Jahren eine Frau vergewaltigt hatte, kam er im Herbst 2016 wieder frei.

Im Oktober des gleichen Jahres griff er dann ein elfjähriges Mädchen an, wofür Paul G. dann vom Amtsgericht Wernigerode verurteilt wurde. Für Schlagzeilen sorgte er, nach dem die Justiz ihn wieder frei ließ und er in der Nachbarschaft eines Kindergartens untergbracht wurde. Wegen der Proteste stellte die Stadt extra einen Sicherheitsdienst ein. Der Staatssekretär für Justiz Hubert Böning (CDU) hatte sich zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingefangen, weil er das Gericht fragte, ob man den Berufungstermin nicht vorverlegen könnte. Für den Richterrat war das eine versuchte Beieinflussung der richterlichen Unabhängigkeit. Das Justizministerium sah dies aber für unbegründet an.