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HaldenslebenBlenkle-Entmachtung gescheitert

Haldenslebens Bürgermeisterin Blenkle hat den Rechtsstreit mit dem Stadtrat am Mittwoch gewonnen. Doch die Probleme bleiben bestehen.

08.03.2017, 14:54

Magdeburg l Entmachtung vorerst fehlgeschlagen: Haldenslebens vorläufig suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) hat vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg einen bundesweit einmaligen Rechtsstreit gegen den Stadtrat gewonnen. Die Richter urteilten am Mittwoch, dass die Bürgermeisterin in ihren „organschaftlichen Rechten verletzt“ worden sei. Der Stadtrat hätte die Zuständigkeiten der Stadtchefin nicht derart einschränken dürfen.
In Haldensleben gibt es seit dem Amtsantritt von Regina Blenkle im Sommer 2015 Streit. Sie stellte ihren Stellvertreter frei, traf umstrittene Personalentscheidungen und soll Beschlüsse des Stadtrates nicht umgesetzt haben. Gegen die Stadtchefin läuft ein Disziplinarverfahren. Auch ortsansässige Unternehmer gingen gegen Blenkle bereits auf die Barrikaden.
Wegen der Reibereien hat der Stadtrat im vergangenen Jahr einige umstrittene Änderungen der Hauptsatzung beschlossen. Zielrichtung: Die Stadtchefin sollte de facto entmachtet werden, damit nach Ansicht vieler Kommunalpolitiker „nicht noch mehr Schaden entsteht“. Konkret sollte Blenkle nur noch Aufträge im Volumen von bis 10.000 Euro auslösen dürfen (zuvor bis 25.000 Euro). Außerdem wurde Blenkles Einfluss bei Personalentscheidungen beschnitten, die künftig der Hauptausschuss des Stadtrates treffen sollte. 
„Damit ist der Stadtrat über das Ziel hinaus geschossen“, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg, Christoph Zieger, der Volksstimme. Dem Rat komme bei der Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde zwar ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Dieser sei jedoch an die Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts gebunden und müsse „anhand sachgerechter Erwägungen“ ausgefüllt werden, so Zieger. Das sei in diesem Fall nicht zu erkennen gewesen.
Welche Punkte der geänderten Hauptsatzung die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts konkret beanstandet hat, blieb am Mittwoch unklar. Die ausführliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Tagen vorliegen. Gleichzeitig kippten die Richter damit jedoch auch die Genehmigung der Hauptsatzung durch den Landkreis Börde, der diese nach dem Widerspruch Blenkles abgesegnet hatte.
Der Fall gilt als einmalig in Deutschland. Wie der Vorsitzender Richter Uwe Haack während der Verhandlung sagte, habe es für das Gericht keine vergleichbaren Fälle mit derartigen Zuständigkeitseinschränkungen gegeben.
Welche politischen Konsequenzen das Urteil nach sich ziehen wird, ist offen. Am Donnerstagabend tagt der Haldensleber Stadtrat. Vorsitzender Guido Henke (Die Linke) sagte der Volksstimme: „Da werden wir uns beraten und dann weitersehen.“ Ein Gang in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Blenkles Anwalt Ulf Gundlach warnt vor diesem Schritt. „Es kann nicht Sinn der Sache sein, einen Prozess nach dem anderen zu führen“, sagte er. „Es geht um das Wohl der Stadt. Stadtrat und Bürgermeisterin müssen miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.“
Gundlach, der von 2011 bis 2016 Staatssekretär im Innenministerium war und das Kommunalverfassungsgesetz in dieser Zeit federführend konzipiert hat, sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Der Stadtrat hat hier vergessen, welche Zuständigkeit er hat. Die Rechtsverletzungen sind eklatant."
Die Debatten um Blenkle dürften durch das Urteil weiter angeheizt werden. Schon bald wird der Stadtrat mit der Bürgermeisterin den nächsten Streit vor Gericht ausfechten. Blenkle ist auch gegen ihre Suspendierung vorgegangen. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.