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Halle-Attentat Waffen aus dem Hobbyraum

Die Zahl der Toten beim Halle-Attentat hielt sich offenbar nur in Grenzen, weil viele der von Stephan B. selbstgebauten Waffen versagten.

Von Matthias Fricke 26.08.2020, 10:51

Magdeburg l Stephan B. folgt am sechsten Prozesstag in Magdeburg den Ausführungen der Waffen-Sachverständigen mit Spannung. Vor allem wie seine Eigenbau-Waffen, die Munition und die Granaten von den Experten „bewertet“ werden, scheint er genauer wissen zu wollen. Mehrmals stellt er dem Gutachter selbst Fragen. In einem Fall muss die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sogar einschreiten, weil der Angeklagte lacht, als einer der Sachverständigen spricht.

Verärgert reagiert er, als die Experten einige der Waffen als „nicht einsatzfähig“ bezeichnen. Der Rechtsextremist entgegnet sofort: „Ich weiß von jeder Waffe, was sie kann und was sie nicht kann.“ Von den acht Schusswaffen, die bei ihm gefunden wurden, waren sieben selbst hergestellt. Hinzu kamen zahlreiche andere Sprengvorrichtungen und Molotowcocktails.

Stephan B. baute heimlich im Hobbyraum seines Vaters die Waffen meist aus Metall-Teilen, die er entweder im Baumarkt oder im Internet ganz legal kaufte. Lediglich die Kunststoffgriffe stammen aus dem 3-D-Drucker. Mit einem frei erhältlichen Programm soll er sich die Bauanleitung für den Drucker selbst geschrieben haben. Er lud die Dateien später im Internet hoch.

Stephan B. stellte auch den Sprengstoff und die Granaten selbst her. Eine Granate hatte nach den Feststellungen der Experten eine besonders zerstörerische Wirkung. Stephan B. soll die kleine Splitterbombe der Marke Eigenbau mit einer Ammoniumnitrat-Mischung gebaut haben. Letztere Chemikalie wird auch als Düngemittel verwendet und löste die Explosion in Beirut aus.

Stephan B. verbaute den Sprengstoff in einer Blechbüchse. „Insgesamt wurden 219 Stahlkugeln bei der Detonation freigesetzt“, erklärt ein Sachverständiger für Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) im Bundeskriminalamt. Die Kugeln hatten laut seiner Aussage noch nach mehr als 150 Metern eine tödliche Wirkung. Bei der Explosion auf dem Friedhof wurden Grabsteine und die Mauer getroffen. Eine der Stahlkugeln flog sogar mehr als 30 Meter auf die gegenüberliegende Straßenseite, schlug dort im zweiten Obergeschoss in einem Fenster ein. Sie durchquerte den Raum und blieb in der Wand oberhalb einer Tür stecken. Hätte an dieser Stelle ein Mensch gestanden, wären nach Meinung des Sachverständigen tödliche Verletzungen durchaus möglich gewesen.

Die auf den Friedhof an der Synagoge geworfenen Molotowcocktails bezeichnete eine Sachverständige für Brandgeschehen hingegen als weitgehend wirkungslos. Von fünf sind nur drei Flaschen der Mischung aus Motoröl und Ottokraftstoff überhaupt in Flammen aufgegangen. Weder der massiven Tür noch einem Pavillon mit Wänden aus Schilfrohr hätten die Brandsätze etwas anhaben können.

Ein Sachverständiger für Schusswaffen spricht bei den Maschinenpistolen, Schrotflinten und Pistolen von sehr einfachen Waffen. Sie waren vor allem fehleranfällig, weil Stephan B. auch selbsthergestellte Munition nutzte. Diese war oft zu klein oder verklebte wegen eines Zuckerbestandteils in der Chemikalie den Lauf und sorgte so für die Ladehemmungen.

Das rettete am Ende vielen das Leben. Zwei Menschen starben an jenem 6. Oktober 2019 durch Schüsse aus seiner Maschinenpistole „Luty“. Die Bauanleitung dafür stammt von dem Briten Philip Luty. Stephan B. lud sich diese aus dem Internet herunter. Mit der MPi feuerte er insgesamt ein ganzes Magazin mit 15 Schuss auf die Passantin Jana L. leer. Später im Döner-Imbiss nahm er nach einer Ladehemmung der „Luty“, erst eine Pistole und später ein Schrotgewehr, um den Maler Kevin S. zu erschießen. Die Schusswaffen waren laut Gutachten alle potenziell tödlich.

Der Prozess wird Mittwoch mit Zeugen aus dem sozialen Umfeld des Angeklagten fortgesetzt. Hier geht es zum Liveticker.