1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Harzer kämpft gegen Bau-Bürokratie

Handwerkskammer Harzer kämpft gegen Bau-Bürokratie

Ein Zimmerermeister aus Osterwieck kämpft für sein Anrecht, Bauanträge selbst einzureichen - wie in anderen Ländern üblich.

Von Massimo Rogacki 06.12.2018, 00:01

Magdeburg l Fachwerkhäuser planen und bauen – das ist Christian Lellaus Welt. Wenn der Zimmerermeister und Bautechniker aus Osterwieck (Landkreis Harz) jedoch daran denkt, was ihn nach der Planung eines Objektes erwartet, geht ihm der Hut hoch.

Denn: Seinen Bauplan darf er in Sachsen-Anhalt nicht selbst bei der zuständigen Behörde einreichen. In acht anderen Bundesländern ist das erlaubt. Lellau und andere Meister müssen hierzulande ihre Bauvorlagen von einem Architekten oder Ingenieur gegenzeichnen lassen. „Ein Unding. So kann das nicht weitergehen“, dachte sich der 37-Jährige. Er setzte alle Hebel in Bewegung, schrieb Briefe an das Wirtschaftsministerium und die Handwerkskammer (HWK) in Magdeburg und Halle. Die sprechen sich nun dafür aus, dass Meistern des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauerhandwerks sowie Bautechnikern die Kleine Bauvorlagenberechtigung eingeräumt wird.

Für Objekte bis zu einer bestimmten Größe müssten sie keinen Architekten oder Ingenieur mehr hinzuziehen. Auch Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will sich für Einführung einsetzen. Die uneinheitliche Regelungen in den Ländern seien „unverständlich“. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müsse beim Gesetz nachgebessert werden, so Willingmann.

Anderer Meinung sind die Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Die Kleine Bauvorlage für Handwerksmeister und Techniker sei aus Gründen des Verbraucherschutzes „weder notwendig noch zeitgemäß“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier. Im Landtag war die Bauvorlage Ende September Thema. Jetzt geht die Diskussion in den Ausschüssen weiter.

Christian Lellaus Unternehmen für Baudenkmalpflege in Osterwieck ist sieben Autominuten von der niedersächsischen Landesgrenze entfernt. Er findet: Wenn es um seine Rechte als Handwerker geht, trennen ihn Welten von den Berufskollegen im angrenzenden Bundesland. Das sperrige Wörtchen „Bauvorlageberechtigung“, für Lellau ist es ein Instrument, um Chancengleichheit herzustellen und den Beruf des Zimmerers ein Stück weit attraktiver zu machen.

Die Handwerkskammern schließen sich an. Das Argument: In der Ausbildung zum Meister wird laut bundesweiter Prüfungsordnung das Erstellen von Bauvorlagen gelehrt, in der Abschlussprüfung abgefragt. In der Praxis sieht es aber mau aus: Ihr Wissen können Bauhandwerker etwa in Niedersachsen anwenden, in Sachsen-Anhalt aber nicht. „Ungerecht“ sei die derzeitige Regelung, sagt der Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, Hagen Mauer. Christian Lellaus Engagement hat inzwischen auch die Politik auf den Plan gerufen. Ende September wurde die Kleine Bauvorlage für Meister und Techniker im Landtag besprochen. Die Fraktionen votierten dafür, das Thema im federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zwei mitberatenden Ausschüssen weiter zu diskutieren.

Bereits im Vorfeld der Landtagssitzung hatten sich die Architekten- und Ingenieurkammer ablehnend geäußert. Kenntnisse des öffentlichen Baurechts oder Vorschriften zur Energieeinsparung und zum Brandschutz – auch bei kleinen Bauaufgaben seien die von Belang. Die Ausbildung von Meistern und Technikern, die auf diese Aufgabe nicht ausgerichtet sei, könne ein Studium nicht ersetzen. Deshalb sehen die Kammern auch die lockere Regelung in anderen Ländern skeptisch.

Für eine Novellierung der Bauordnung will sich derweil Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) einsetzen. „Ich verstehe den Unmut der Handwerker“, sagt er. Hiesige Maurer oder Betonbauer seien genauso kompetent wie die Berufskollegen in Niedersachsen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten angepasst werden.

Im Frühjahr folgt zunächst mal ein Gespräch der Handwerkskammern mit dem Bauausschuss. Außerdem soll es eine Anhörung der Ausschüsse mit den berufsständischen Vertretungen geben. Dort soll auch die Praxis in den anderen Ländern Thema sein. Bis zu einer Änderung der Bauordnung kann es dauern. Sicher ist: Christian Lellau wird sich bis dahin weiter für sein Recht starkmachen.