Nachforderung von 42500 Euro für Geschenke der Gemeinde Steinitz an ihre Einwohner zurückgewiesen Hansestadt Salzwedel klagt gegen das Finanzamt
Salzwedel l Nachdem der Einspruch der Hansestadt Salzwedel beim Finanzamt gegen die Forderung von rund 42500 Euro als unbegründet zurückgewiesen worden war, entschied sich die Stadt zur Klage. Als Rechtsnachfolger der Gemeinde Steinitz soll die Hansestadt Lohn- und Kirchensteuern sowie Solidaritätszuschläge für die überdurchschnittlichen Ausgaben der Gemeinde Steinitz in der Endphase ihrer Selbständigkeit bezahlen. So erklärte es Oberbürgermeisterin Sabine Danicke im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung.
Die Gemeinde hatte kostenlose Hubschrauberflüge angeboten, ein großes Dorffest veranstaltet, Zuschüsse an Vereine und Fahrten, etwa zum Hamburger Hafen, finanziert. Bereits im Herbst 2010 waren Finanzbeamte bei einer Lohnsteueraußenprüfung auf Ungereimtheiten gestoßen.
"Geschenke, die bei der Anschaffung teurer als 35 Euro sind, können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Sie gelten steuerlich als nicht abziehbare Betriebsausgaben", erklärte Marina Krüger, Kämmerin und Leiterin der damaligen Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel Land, im November 2010 auf Nachfrage der Volksstimme. Entweder hätte die Gemeinde die Zuwendungen pauschal zum Satz von 30 Prozent besteuern oder jeden Nutznießer persönlich heranziehen müssen.
Da Salzwedel die Adressen der Steuerpflichtigen nicht benennen kann, sei pauschal zu versteuern, gab Danicke die Einschätzung des Finanzamtes wieder. Diese deckt sich aber offenbar nicht mit der des Steuerexperten des Städtetages Stefan Ronnecker. Mit ihm habe die Hansestadt die Angelegenheit erörtert. Seines Erachtens bestehe die Forderung nicht zu Recht. Eine Klage sei empfehlenswert.Laut Ronnecker wäre es der erste Fall in Deutschland, wo kommunale Leistungen steuerpflichtig gemacht würden. Danicke war gestern nicht zu erreichen.