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Haseloff verteidigt Sachsen-Anhalts Veto zu Beitragserhöhung

Von dpa Aktualisiert: 05.08.2021, 15:31
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt.
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Magdeburg - Nach der Niederlage Sachsen-Anhalts im Rundfunkstreit vor dem Bundesverfassungsgericht hat der amtierende Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sein Vorgehen in der Sache verteidigt. Allein die Debatte um die Erhöhung habe bei den Sendern schon positive Veränderungen gebracht, sagte er am Donnerstag in Magdeburg.

So hätten die Anstalten etwa bei der Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen als auch in der Programmplanung Ostdeutschland zuletzt deutlich mehr Raum gegeben. Kritiker der Beitragserhöhung hatten unter anderem bemängelt, dass der Osten vor allem bei ARD und ZDF zu selten vorkomme. „Es hat sich sehr sehr viel in Bewegung gesetzt und ist auf dem richtigen Wege“, meinte Haseloff.

Er respektiere die Entscheidung des Gerichts, sagte der Regierungschef und betonte die hohe Bedeutung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks. Haseloff bedauerte allerdings, dass die Karlsruher Richter kein neues Verfahren für die Festlegung der Beitragshöhe vorgegeben hätten. So bleibe unklar, was passiert, wenn die KEV einen bestimmten Finanzbedarf ermittelt, den die Landtage dann nicht akzeptieren würden. Die Parlamente seien immerhin frei in ihrer Entscheidung. „Das ist ein Demokratieproblem, was wir hier haben, das nicht aufgelöst ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az.: 1 BvR 2756/20 u.a.)

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung von Sachsen-Anhalt war an dem Streit über die Erhöhung Ende des vorigen Jahres beinah zerbrochen. Die CDU hatte die Erhöhung strikt abgelehnt, die Koalitionspartner SPD und Grüne wollten sie hingegen mittragen. Um zu verhindern, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung im Magdeburger Landtag mit den Stimmen der AfD blockiert, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Entscheidung dem Landtag entzogen und so für ein Veto Sachsen-Anhalts gesorgt, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hatte.