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Hochschulgesetz Neue Freiheiten für Hochschulen geplant

Wissenschaftsminister Armin Willingmann will die Langzeitstudiengebühren in Sachsen-Anhalt erst ab dem siebten Semester einführen.

Von Michael Bock 27.02.2019, 00:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalt will die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen ausweiten und bürokratische Hürden abbauen. Das Kabinett gab dazu am Dienstag den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz zur Anhörung frei. Geplant ist, dass Hochschulen, deren Wissenschaftler und Partner aus der Wirtschaft leichter gemeinsame Unternehmen gründen können. „Das wird dem Gründungsgeschehen im Land deutlich Schwung verleihen“, sagte Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen würden gestärkt. Professuren sollen schneller besetzt werden.

Und: Erst ab dem 7. Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit sollen künftig Langzeitstudiengebühren (500 Euro je Semester) fällig werden. Bislang ist das ab dem 5. Semester der Fall. Damit wird laut Willingmann auch berücksichtigt, dass viele Studenten nebenher jobben müssten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – und deshalb ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen könnten.