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Illegale Waffen Funde auf Opas Dachboden

Im Rahmen einer Bundes-Amnestie wurden bisher sechs Pistolen und Gewehre sowie knapp 1200 Schuss Munition in Sachsen-Anhalt abgegeben.

Von Matthias Fricke 05.02.2018, 00:01

Magdeburg l Rund 5,5 Millionen Waffen gibt es offiziell in Deutschland. In Sachsen-Anhalt sind 120.000 im legalen Privatbesitz. Wie viele illegal in deutschen Haushalten schlummern, ist hingegen nicht bekannt. Schätzungen sprechen von bis zu 20 Millionen.

Dabei wird auch die Polizei in Sachsen-Anhalt immer wieder mit überraschenden Größenordnungen konfrontiert: So entdeckten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) erst vor einem Jahr bei einem ehemaligen Zahnarzt die Sammlung von etwa 800 Waffen in Dessau-Roßlau. Eine Erlaubnis hatte er dafür nicht.

Damit sich die Zahl solch illegaler Waffen reduziert, hat die Bundesregierung eine seit Juli 2017 geltende einjährige Amnestie festgelegt. In dieser Zeit dürfen alle verbotenen und illegalen Waffen bei den Polizei- und Waffenbehörden in den Landkreisen straffrei abgegeben werden.

Nach einer aktuellen Zwischenbilanz des Innenministeriums sind im vergangenen halben Jahr nur sechs illegale Pistolen und Gewehre sowie drei wesentliche Teile von Schusswaffen abgegeben worden. Hinzu kommen 1167 Schuss Munition. Ganz nebenbei sind nach Angaben von Innenministeriumssprecher Stefan Brodtrück auch acht erlaubnisfreie Waffen und etwas mehr als 200 Schuss Munition abgegeben worden. Zum Vergleich: Bei der letzten Amnestie im Jahr 2009, nach dem Amoklauf von Winnenden, wurden deutschlandweit 200.000 Waffen abgegeben. In Sachsen-Anhalt waren es nur 25.

Einige der illegalen Waffen stammten offenbar aus Funden auf Opas Dachboden oder aus Erbschaften. So sind unter den aktuellen „Abgaben“ eine Pistole Dreyse 1907, ein alter Stiftfeuer-Revolver und ein Unterhebel-Repetiergewehr Marlin Modell 1894. Weil sie alle schussfähig waren, fallen sie unter das Waffengesetz. Ihr Besitz – ohne eine offizielle Anmeldung – ist normalerweise strafbar und kann hohe Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Andreas von Koß vom Landeskriminalamt: „Wir wollen vor allem auch diejenigen erreichen, die Waffen der Großeltern entweder geerbt oder gefunden haben.“ Darüber hinaus sind von der Amnestie aber auch generell verbotene Waffen betroffen. Beispiele hierfür sind Butterflymesser, Faustmesser, Wurfsterne sowie versteckte Waffen, etwa in einem Kugelschreiber oder einem Gehstock. Diese sind bisher überhaupt noch gar nicht abgegeben worden. „Möglicherweise auch aus der Unkenntnis heraus, dass dies möglich ist“, so von Koß.

Er empfiehlt im Zweifel mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und zu fragen, wie man sich mit der konkreten Waffe oder Munition verhalten soll. Noch ist dafür bis Juli 2018 Zeit.

Die abgegebenen Waffen werden aus den Polizeidienstellen und Waffenbehörden zum Landeskriminalamt gebracht. Andreas von Koß: „Wir sehen uns diese genauer an und gleichen sie mit unserer Datenbank ab, ob sie eventuell als gestohlen gemeldet sind oder für eine Straftat in Frage kommen.“ Sollte dies der Fall sein, erfolgen weitere ballistische Untersuchungen.

Der Rest wird anschließend dem Technischen Polizeiamt (TPA) übergeben. „Die Waffen werden bei uns zerlegt und die Metallteile unter Aufsicht im Hochofen eingeschmolzen“, erklärt TPA-Sprecher Axel Vösterling. Die Munition wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst in einem Spezialbetrieb vernichtet.