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Nebenklage stellt Befangenheitsantrag gegen das Gericht Jalloh-Prozess ist unterbrochen

Von Oliver Schlicht 07.03.2012, 05:23

Magdeburg l Kein schnelles Ende fand gestern der Prozess um den Feuertod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh. Das Gericht hatte am Montag überraschend angeregt, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Begründet wurde dies mit Stand der Beweisaufnahme und der 14-monatigen Dauer des Verfahrens. Bisher haben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden des Todes von Oury Jalloh ergeben, hatte das Gericht bereits im Januar erklärt. Wenn die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des angeklagten ehemaligen Dessauer Revierleiters, Andreas S., diesem Antrag gestern zugestimmt hätten, wäre das Verfahren ohne Urteilsspruch zu Ende gegangen.

Doch dazu kam es nicht. Gabriele Heinecke, die Anwältin der Familienangehörigen des Brandopfers, stellte gestern einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Heinecke reagierte damit auf den Vorstoß der Vorsitzenden Richterin, Claudia Methling.

Heinecke zeigte sich - so wörtlich - "erschüttert" von Methlings Vorschlag. Sie warf der Richterin eine latent aggressive Grundhaltung vor. Heinecke beschuldigte das Gericht indirekt, die Beweisaufnahme zu verschleiern. So habe sich Richterin Methling mit Rücksicht auf mögliche Einsprüche von Tierschützern dagegen ausgesprochen, einen Tierkadaver im Rahmen eines neuen Brandgutachtens verbrennen zu lassen.

Das Verfahren wird am 12. März fortgesetzt. Drei Richter am Landgericht sollen nun über den Befangenheitsantrag der Nebenklage entscheiden.