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Jobs Viele Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an das Arbeitszeitgesetz zu halten. Das ist in der Praxisin Sachsen-Anhalt aber immer seltener der Fall.

26.08.2019, 05:04

Magdeburg l Überstunden werden nicht dokumentiert, Ruhepausen nicht eingehalten: In Sachsen-Anhalt gab es allein im vergangenen Jahr 1197 Verstöße und Beanstandungen gegen das Arbeitszeitgesetz. Zum Vergleich: 2017 waren es nur 422. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken-Fraktion an die Bundesregierung hervor.

„Verstöße gab es vor allem bei der zulässigen Höchstarbeitszeit, bei Ruhepausen, Ruhezeitunterschreitungen und dem Führen von Arbeitszeitnachweisen“, sagte Andreas Gramatke vom Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Als zuständige Aufsichtsbehörde, führte das LAV 995 Kontrollen durch - nur 13 weniger als im Vorjahr. Doch wenn nicht in der Quantität der Kontrollen, worin dann ist der enorme Anstieg begründet?

Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Behörden habe es nach LAV-Angaben deutlich mehr Hinweise und dementsprechend viele Schwerpunktaktionen in speziellen Branchen gegeben. So waren besonders Firmen im Gesundheits- und Pflegebereich, im Bauwesen sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe betroffen. Auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe wurden vermehrt Verstöße registriert. Hier musste unter anderem ein Unternehmen wegen Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit ein Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen.

„In der Praxis geht es in den meisten Fällen um eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden“, sagt Frank Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es sei jedoch nicht so, dass der Arbeitgeber dafür immer allein Rechnung trage. „Oft sind es die Arbeitnehmer selbst, die zwar längst Feierabend haben, aber dies oder jenes noch erledigen wollen.“

Erst im Mai löste ein EuGH-Urteil, wonach die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer künftig erfasst werden soll, eine Debatte aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte wenige Tage später, er sehe aktuell keinen Handlungsbedarf. „Entsprechende Forderungen haben aber auch die Länder im Bundesrat bereits mehrfach erhoben“, sagte Andreas Pinkert, Sprecher des Sozialministeriums. „Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne des EuGH-Urteils begrüßen wir ausdrücklich.“ Zwar ist dem Urteil keine Frist für EU-Mitgliedsstaaten anhängig, dennoch gehen Experten von einer Gesetzesänderung aus. „Es ist eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu erwarten“, sagt auch Rechtsanwalt Sven Lang.

Im direkten Vergleich der neuen Bundesländer ist Sachsen-Anhalt trauriger Spitzenreiter. Sowohl Thüringen (40), Mecklenburg-Vorpommern (59), Sachsen (81) als auch Brandenburg (454) verzeichneten 2018 nicht einmal annähernd so viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Bundesweit führt Bayern die Liste mit 3026 Rechtsbrüchen an.