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Triff deine Wahl Neun Fragen zur Landtagswahl

Wie wird gewählt und was passiert nach dem 13. März?

Von Andreas Satzke 17.02.2016, 00:01

Magdeburg l In dreieinhalb Wochen heißt es für alle wahlberechtigten Menschen in Sachsen-Anhalt: „Triff deine Wahl“. Und so auch für euch Jugendliche, die wir von nun auch in der Zeitung auf den Jugendseiten bis zur Woche nach der Wahl begleiten werden. Heute erklären wir euch, wie die Wahl und das Drumherum ablaufen.

In der nächsten Woche (24. Februar) stellen wir den sechs größten Parteien Fragen, die Jugendliche beschäftigen. Die Jugendseite am 2. März wird sich mit dem Thema „Nichtwähler“ beschäftigen. Am 9. März werden wir euch die Ergebnisse der Jugendwahl präsentieren. Diese findet rund eine Woche vor der regulären Landtagswahl statt.

Als Abschluss werfen wir am 16. März einen Blick auf die Wahlergebnisse und geben euch einen Ausblick darüber, was in den nächsten Wochen und Monaten ansteht.

Parallel sind wir bereits seit Ende Januar aktiv in den sozialen Medien unterwegs. Auf Twitter und Facebook könnt ihr uns folgen und bekommt zusätzliche Inhalte, wie beispielsweise Videos mit den Spitzenpolitikern.

Und so funktioniert die Wahl:

1. Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl ist jeder, der mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Zudem muss man mindestens drei Monate in Sachsen-Anhalt leben.

2. Wann wird gewählt?

Der Landtag in Sachsen-Anhalt wird am Sonntag, 13. März, zwischen 8 und 18 Uhr gewählt. Wo ihr wählen könnt, entnehmt ihr der Wahlbenachrichtigung, die ihr vor der Wahl zugeschickt bekommt. Diese müsst ihr auch mitbringen, um eure Wahlunterlagen zu erhalten. Dazu müsst ihr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben.

Solltet ihr am 13. März keine Zeit haben oder eure Wahl schon vorher treffen wollen, könnt ihr das per Briefwahl tun. Wer bis zum 20. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sofort bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

3. Wie genau wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Eine Erststimme, mit der ein Direktkandidat gewählt wird. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 43 Wahlkreise.

Mit der zweiten Stimme wird eine Partei gewählt. Diese Liste ist wesentlich länger als die Liste der Direktkandidaten. Da hier auch Parteien antreten, die in vielen Wahlkreisen keine direkten Kandidaten haben.

4. Wonach sind die Parteien auf den Stimmzetteln geordnet?

Zunächst kommen die Parteien, die bereits im Landtag vertreten sind, geordnet nach Anzahl der meisten Zweitstimmen bei der letzten Wahl. Danach die Parteien, die im Bundestag vertreten sind.

Der Rest wird in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Zum Abschluss kommen die Kandidaten, die keiner Partei angehören.

5. Was passiert mit den Stimmen?

Die Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewinnen, ziehen, unabhängig vom Ergebnis ihrer Partei, in den Landtag ein. Aus den Zweitstimmen werden die Landtagsmandate ermittelt. Es ziehen nur Parteien in den Landtag ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen für sich verbuchen können.

6. Wo erfahre ich die Wahlergebnisse?

Zum Beispiel auf unserer Volksstimme-Internetseite werden die vorläufigen Wahlergebnisse gesammelt.

Erste Hochrechnungen sind bereits kurz nach der Schließung der Wahllokale zu erwarten, da über den Tag hinweg Befragungen stattfinden. Das endgültige Ergebnis wird erst bekanntgegeben, wenn auch die Briefwahlbögen ausgewertet sind.

7. Wie bilden sich die Landesregierung und die Opposition?

Sollte eine Partei allein die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent der Stimmen, erreichen, kann sie auch alleine regieren. Ansonsten wird es zu einer Koalition kommen. Dabei tun sich zwei oder mehr Parteien zusammen und bilden die Regierung.

Alle Parteien, die nicht in der Regierung sind, bilden automatisch die Opposition.

8. Wer wählt den Ministerpräsidenten?

Der Ministerpräsident wird nicht direkt von den Wählern bestimmt. Die Mitglieder des Landtags wählen den Ministerpräsidenten in einer geheimen Abstimmung.

9. Wie oft wird gewählt?

Landtagswahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächsten planmäßigen Wahlen in Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2021. Die nächste Bundestagswahl ist im Jahr 2017.