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Justiz Schnellverfahren um 20 Prozent zurückgegangen

In Sachsen-Anhalt werden weniger beschleunigte Verfahren geführt - etwa bei Diebstahldelikten. Häufiger sind Strafbefehle ohne Prozess.

02.04.2018, 23:01

Naumburg (dpa) l Die Justiz kann schnell sein – und manchmal folgt die Strafe für Täter schon nach einem Tag. Aber nicht alle Verfahren sind dafür geeignet. In Sachsen-Anhalt ist die Anzahl von Strafen, die bei „Schnellverfahren“ verhängt werden, nach jüngst veröffentlichten Zahlen deutlich zurückgegangen.

Sachsen-Anhalts Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr seltener auf beschleunigte Verfahren gesetzt. Die Zahl dieser Anträge sei von 480 im Jahr 2016 auf 381 im Jahr 2017 deutlich zurückgegangen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit. Das entspreche einem Minus von rund 20 Prozent. Davon unabhängig seien 48 sogenannte besonders beschleunigte Verfahren durchgeführt worden, bei denen die Täter in der Regel noch am Tag ihrer Tat oder am Folgetag dem Richter vorgeführt wurden. Ein Jahr zuvor habe es 45 solcher besonders beschleunigten Verfahren gegeben. Beschleunigte Verfahren kommen vor allem bei geringfügigen Delikten mit klarer Beweislage infrage. Sie sollen helfen, den Verfahrensstau an den Gerichten abzubauen. Fristen sind in diesen Fällen verkürzt, und es kann auf eine schriftliche Anklage verzichtet werden, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, erklärte.

Seit Jahren gebe es weniger beschleunigte Verfahren – ihr Anteil habe im zurückliegenden Jahr einen Anteil von 4,9 Prozent erreicht. Für viele Fälle seien sie einfach nicht mehr so geeignet, stattdessen werde eher auf Strafbefehle gesetzt. Für die Täter könne so ohne Gerichtsverhandlung eine Geldstrafe oder auch eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr fällig werden.

Manchmal folgt die Strafe tatsächlich auf dem Fuße: Im Oktober 2017 beispielsweise wurde ein 21-Jähriger, der in Halberstadt in einem Laden Elektronikartikel im Wert von rund 230 Euro gestohlen hatte, am Amtsgericht zu acht Monaten Haft verurteilt. Einen Tag zuvor hatte ihn ein Ladendetektiv erwischt. In Halle war Anfang August ein 38-Jähriger nur wenige Stunden nach dem Diebstahl einer Bierflasche im Hauptbahnhof verurteilt worden. Ein Richter verurteilte den polizeibekannten Mann zu einer Geldstrafe von 200 Euro.