Coronavirus Keine Strafen in Sachsen-Anhalt
Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr sollen nicht mit Bußgeldern geahndet werden
Magdeburg (epd) l In Sachsen-Anhalt werden Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr bislang nicht mit Bußgeldern geahndet. Eine Änderung der aktuellen, bis Mitte September geltenden Eindämmungsverordnung nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen sei bisher nicht geplant, teilte das Sozialministerium am Mittwoch in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. In Nordrhein-Westfalen sollen Verstöße künftig mit 150 Euro belegt werden.Valide Zahlen, inwieweit die Maskenpflicht im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt eingehalten wird, liegen dem Ministerium nicht vor. Es gebe jedoch Rückmeldungen von Bürgern, die auf eine Gefährdung ihrer Gesundheit durch Maskenverweigerer hinweisen, hieß es. In Sachsen-Anhalt müssen Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im öffentlichen Fernverkehr, also in Omnibussen, Bahnen, Straßenbahnen, Taxen sowie in Reisebussen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Einhaltung dieser Pflicht müsse von den Verkehrsunternehmen überwacht werden, erklärte das Ministerium. Maskenverweigerer müssten von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gelte sowohl für die Deutsche Bahn als auch für regionale Verkehrsunternehmen.
Das Ministerium betonte, aktuelle Erfolge bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus dürften nicht zu der Annahme führen, die Gefahren seien bewältigt und die Wiederaufnahme des gesellschaftlichen Lebens uneingeschränkt möglich. Der Schutz basiere auf der Einsicht und Freiwilligkeit aller Beteiligten und lasse sich nicht allein durch staatliche Regeln vorschreiben.