1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Sieben Jahre Haft für Kita-Erzieher

Kindesmissbrauch Sieben Jahre Haft für Kita-Erzieher

Das Landgericht Magdeburg hat Erzieher John E. wegen des Missbrauchs zweier Mädchen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Von Matthias Fricke 06.03.2019, 14:51

Magdeburg l Der staatlich anerkannte Kindererzieher John E. ist ein Mann mit zwei Gesichtern. Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten fasst dies in seinem Plädoyer am Mittwoch im Prozess wegen des schweren sexuellen Missbrauchs an zwei fünfjährigen Mädchen so zusammen: „Im Gerichtsaal treten Sie völlig eloquent und reflektiert auf. Doch hinter der Fassade sieht es anders aus.“ Der 26-Jährige habe, um den pädophilen Neigungen nachzugehen, „planvoll und mit krimineller Energie“ agiert. In verachtenswerter Weise verletzte der ehemalige Erzieher das Vertrauen der Eltern und auch der Kinder zutiefst. Keines der Mädchen konnte sich dem entziehen, sie vertrauten ihm.

Baumgarten sagte in Richtung des Angeklagten: „Gerade männlichen Erziehern haben Sie mit dieser Tat einen Bärendienst erwiesen.“ Die Staatsanwaltschaft forderte im Plädoyer acht Jahre Haft, die Nebenklage hat sich der Forderung angeschlossen und zusätzlich ein Berufsverbot gefordert - das erließ das Gericht aber nicht.

Richterin Anne Seydell erklärte, dass John E. nicht vorbestraft ist und deshalb als Ersttäter gelte. Zudem habe er ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich in der Untersuchungshaft professionelle Hilfe auf eigene Kosten geholt. Die Hürde für ein solches Berufsverbot liege beim Bundesgerichtshof gerade bei Ersttätern besonders hoch. „Wir können heute leider nur schwer in die Zukunft sehen“, sagte die Richterin.

Der Oberstaatsanwalt verzichtete auf den Verbotsantrag auch, „weil gerade in diesem Bereich immer auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird“. So jemanden werde nach so langer Haft keiner nehmen. John E. hatte in seinem Schlusswort gesagt: „Ich werde nie wieder in einem sozialen Bereich arbeiten, unabhängig davon, ob es zu einem Berufsverbot kommt.“

Der Angeklagte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis unter Tränen abgelegt und damit den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart. Das wertete das Gericht als positiv. Allerdings stand dem die Schwere der Tat entgegen, so dass es zu der Strafzumessung kam. Laut Staatsanwaltschaft begannen die sexuellen Übergriffe am 13. April 2018 in der Kindertagesstätte "Sonnenschein". Damals hatte er eine Fünfjährige in einem Toilettenraum missbraucht, sie bei den sexuellen Handlungen dirigiert und mit dem Handy gefilmt. Die Bilder sah er sich später auf dem Laptop an.