Zivilgericht Klage nach Unfall auf Rollsplitt abgelehnt
Ein Motorradfahrer aus dem Nürnberger Land hat das Land verklagt, weil er auf Rollsplitt im Harz ausrutschte.
Magdeburg l Die Klage eines 32-jährigen Motorradfahrers aus dem Nürnberger Land auf Schadensersatz in Höhe von knapp 3000 Euro Schmerzensgeld Euro ist am Mittwoch von einem Zivilrichter des Magdeburger Landgerichtes abgelehnt worden.
Im August 2013 hatte der Landesstraßenbaubetrieb auf der Bundesstraße 27 zwischen Rübeland und Elbingerode der Straßenbelag ausgebessert. Nach Ende der Arbeiten befand sich in einer Linkskurve Rollsplitt auf der Fahrbahn. 150 Meter vor dem Rollsplitt war ein Verkehrszeichen aufgestellt, das mit einem Piktogramm vor dem Splitt warnte.
Der Kläger, der am 21. August 2013 die Kurve mit Tempo 50 passierte und aufgrund des Rollsplitts stürzte, meinte, dass das Schild keine ausreichende Warnung gewesen sei. Es hätte weiter in eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden müssen. Zudem sei der Rollsplitt aufgrund der Kurve sehr schlecht zu erkennen gewesen.
Landgerichtssprecher Christian Löffler: "Das Gericht entschied, dass das Land keine Amtspflichten in Form der Verkehrssicherungspflichten verletzt hat." Den Unfall habe sich der Kläger selbst zuzuschreiben. Aufgrund des Warnschildes musste sich der Kläger auf Holzspind einstellen. Nötigenfalls hätte er so langsam fahren müssen, dass er auf dem Rollsplitt Feld nicht ausrutscht. Erfolgt eine ausreichende Warnung vor Rollsplitt ist die Straßenbaubehörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Mehr kann nicht verlangt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom Kläger mit der Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.