1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Wahlrecht für Behinderte rückt näher

EIL

Koalition Wahlrecht für Behinderte rückt näher

Sachsen-Anhalts Kenia-Koalition will die Wahlrechtshürden für Behinderte noch vor den Kommunalwahlen abbauen.

14.03.2019, 16:33

Magdeburg (dpa) l Geistig Behinderte und psychisch Kranke in Sachsen-Anhalt sollen schon bei der Kommunalwahl im Mai wählen dürfen. Ähnlich wie auf Bundesebene plant die Koalition aus CDU, SPD und Grünen entsprechende Änderungen am Wahlrecht für Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung. Dafür seien Änderungen an Kommunalwahlgesetz und -ordnung nötig, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion am Donnerstag. Damit die Neuerung rechtzeitig greift, ist eine Sondersitzung des Landtags erforderlich. Diese soll nach Angaben einer Parlamentssprecherin voraussichtlich kurz vor der regulären Landtagssitzung Anfang April stattfinden.

Grund für die Änderung ist ein Richterspruch aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Passus im Bundeswahlrecht für verfassungswidrig erklärt, der Menschen unter Vollbetreuung das Wahlrecht versagt. Auch auf Bundesebene ist nun eine Gesetzesänderung nötig. Sie wird nach Plänen der Großen Koalition in Berlin aber nicht mehr zur Europawahl, die zeitgleich mit der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt stattfindet, greifen.

Das Magdeburger Innenministerium geht von rund 2500 Menschen in Sachsen-Anhalt aus, die aufgrund der Gesetzeslage bislang von Wahlen ausgeschlossen waren. Eine genaue Statistik gebe es jedoch nicht.