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Körperkameras Mit dem dritten sieht man besser

In Sachsen-Anhalt werden voraussichtlich ab Januar 2017 die ersten Polizisten mit sogenannten Body-Cams ausgestattet.

Von Michael Bock 07.06.2016, 01:01

Magdeburg l Die Mini-Kameras werden in einem Modellversuch für maximal zwei Jahre zunächst in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau eingeführt. Nach Angaben des Innenministeriums ist geplant, 50 Body-Cams für den Probebetrieb anzuschaffen. Die Kosten dafür werden auf etwa 40 000 Euro beziffert. Für den Modellversuch muss das Polizeigesetz geändert werden. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte der Volksstimme, dass der Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause in den Landtag eingebracht werden solle. Er sei optimistisch, dass der Probebetrieb am 1. Januar nächsten Jahres beginnen könne.

Der Einsatz der Minikameras ist im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen verankert. Laut Stahlknecht dient der Einsatz der Body-Cams dazu, „Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen“. Mit der mobilen Videoaufzeichnung könnten im Ernstfalll auch Beweise gesichert werden.

Dem Innenministerium zufolge wurden in Sachsen-Anhalt im vorigen Jahr insgesamt 247 Polizisten verletzt, davon 87 im allgemeinen Streifendienst.

In den USA ist der Einsatz von Körperkameras bereits weit verbreitet. In Deutschland war Hessen der Vorreiter. Schon 2013 begann die Polizei mit einem Modellversuch an brenzligen Einsatzorten. Als erstes Ergebnis wurde vermeldet, dass die Attacken auf Streifenpolizisten um ein gutes Viertel zurückgegangen seien.

Als zweites Land zog Rheinland-Pfalz nach. Inzwischen gibt es auch Testläufe in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg mit den fingerlangen, auf der Schulter angebrachten Kameras. Die Bundespolizei testet Body-Cams mittlerweile ebenfalls – vor allem an polizeilichen Brennpunkten wie etwa den Hauptbahnhöfen in Düsseldorf, Köln und Hamburg. Ton wird nicht gespeichert. Zum Dienstende wird nach Absprache mit dem Vorgesetzten alles gelöscht, wenn die Aufnahmen nicht zur Strafverfolgung benötigt werden.

Datenschützer sehen die Verwendung von Body-Cams kritisch. Sie kritisieren einen Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Sachsen-Anhalts oberster Datenschützer, Harald von Bohse, sagte, er wolle zunächst den Gesetzentwurf der Landesregierung abwarten. Die Datenschützer müssten in das Verfahren eingebunden werden.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Petermann, sagte, der Einsatz der Körperkameras sei eine „geeignete Maßnahme“, um Gewalt gegen Polizisten einzudämmen. Etwa an Brennpunkten oder bei Volksfesten, „wo viel Alkohol im Spiel ist“. Die Body-Cams dürften aber nicht dazu führen, dass die Polizeipräsenz verringert werde.

Minister Stahlknecht erklärte, dass Body-Cams in Sachsen-Anhalt nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen zur Abwehr einer Gefahr verwendet werden sollen.

In einer nicht-repräsentativen Online-Umfrage der Volksstimme sagten 57 Prozent der Teilnehmer (insgesamt 483 Stimmen), dass die Body-Cams mehr Sicherheit für Polizisten brächten.