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Kokain-Vorwürfe Prozesseröffnung gegen Harzer Sex-Chefarzt

Gegen den 42-jährigen Harzer Chefarzt Dr. Andreas N. ist die Anklage zugelassen worden. Der Prozess startet am 28. September.

Von Matthias Fricke 07.09.2018, 12:21

Magdeburg l Dem 42-jährigen ehemaligen Chefarzt des Halberstädter Ameos-Klinikum, der Frauen beim Oral-Sex unwissentlich unter Drogen gesetzt haben soll, wird am 28. September 2018 am Magdeburger Landgericht der Prozess gemacht.

Die 1. Strafkammer gab beim Eröffnungsbeschluss auch den Hinweis, dass er sich möglicherweise auch wegen Mordes zu verantworten hat. Ihm werden insgesamt zehn Straftaten in Halberstadt und anderen Orten vorgeworfen, teilte am Freitag Landgerichtssprecher Christian Löffler mit.

Schwerster Vorwurf ist, dass der Angeklagte einer 38-jährigen Frau aus Schönebeck in seiner Wohnung am 20. Februar heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer verstarb danach an einer Kokainvergiftung. Sollte der Angeklagte dieser Tat überführt werden, sieht die Staatsanwaltschaft hierin u. a. eine Vergewaltigung mit Todesfolge. Per Gesetz droht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren an.

In seinem Eröffnungsbeschluss vom 4. September 2018 hat das Schwurgericht zudem den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen oder Totschlages in Betracht kommen könnte. Zudem könnte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.

In neun weiteren Fällen soll der Angeklagte heimlich und teilweise gegen deren erklärten Willen vier anderen Frauen aus dem Harz, der Börde und Berlin Drogen verabreicht und mit diesen teilweise sexuell verkehrt haben. Eine Frau soll unter Kokaineinfluss Verkehrsunfälle gebaut haben. In anderen Fällen sollen die Frauen aufgrund der Drogenvergiftung nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu äußern, ob sie sexuelle Kontakte wünschten oder nicht.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er war am 29. März 2018 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.