Kita-Gesetz Kommunen scheitern vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat im Kita-Streit entschieden: Karlsruhe bestätigt das Kinderförderungsgesetz.
Karlsruhe l Das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Im Kern ging es um einen Streit über die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung. Acht Städte und Gemeinden (Zerbst, Gommern, Möckern, Leuna, Sangerhausen, Wittenberg, Arendsee, Gemeinde Elbe-Heide) hatten dagegen geklagt, dass die Verantwortung nach dem Kinderförderungsgesetz im Jahr 2013 auf die Landkreise übertragen wurde. Die Richter entschieden jedoch, dass die Änderung in Ordnung ist, der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie sei "gerechtfertigt".
Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2013 hatte das Land die Kita-Zuständigkeiten verändert. Waren früher die Gemeinden für die Einrichtungen verantwortlich, sind es nun die Landkreise. Das Ziel der damaligen schwarz-roten Landesregierung: Kinderförderung aus einem Guss. Denn damals sei jedes vierte Kind in Sachsen-Anhalt von Armut betroffen gewesen, hatte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) im April vor dem Gericht begründet. „Kein Kind soll verloren gehen“, war die Maxime und deswegen habe man verstärkt auf frühkindliche Bildung gesetzt und die Aufgabe an die Kreise gegeben, wo auch die Jugendämter angesiedelt sind. Diese könnten laut Grimm-Benne nicht nur die Einhaltung der Kita-Qualitätsstandards besser überwachen, sondern auch mit ihren Erziehungshilfeexperten Unterstützung leisten. Für die Eltern habe das neue Modell ebenfalls Vorteile: Die Landkreise hätten einen besseren Überblick über die Vergabe der Plätze und könnten Probleme so besser lösen, sagte die Ministerin.
Die Kommunen sehen sich jedoch in ihren Kompetenzen beschnitten. Sie fühlen sich vom Land „entmündigt“ und sehen ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Städten und Gemeinden dürfen nicht ohne Weiteres Aufgaben entzogen werden. Ein Vernetzungsgedanke rechtfertige die „Hochzonung“ auf die Landkreise nicht, kritisierten die Bürgermeister bei der Verhandlung im April. „Wir haben diese Aufgabe über Jahre hinweg gut gemeistert“, so der Zerbster Stadtchef Andreas Dittmann (SPD) damals. Die Änderung habe einen höheren Verwaltungsaufwand und damit auch höhere Kosten zur Folge.
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn es bei einer gesetzlichen Neuregelung "sachlichen Erwägungen" gäbe, sei ein damit "verbundener Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie jedenfalls gerechtfertigt", urteilten die Richter. "Die mit ihr einhergehende Beschneidung des gemeindlichen Aufgabenbestandes ist gering."
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) begrüßte das Urteil. "Ich bin froh und hoffe, dass es bei der Kinderförderung nun ein neues Miteinander mit den Kommunen gibt. Das ewige Gegeneinander muss aufhören", sagte sie der Volksstimme. "Das was wir erreicht haben, wollen wir nun verstetigen und verbessern." Bis Sommer 2018 soll das Kinderförderungsgesetz erneut grundlegend überarbeitet werden.
Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits bei der Anhörung im April erklärt, dass der Kommunalverfassungsbeschwerde "Aufmerksamkeit gebührt". "Denn die Selbstverwaltungsgarantie gehört zu den Eckpfeilern unserer Verfassung“, so Voßkuhle. Das Urteil könnte bundesweit Standards setzen, in welchen Fällen kommunale Aufgaben auf Landkreise verlagert werden dürfen.