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Kriminalität Behörden überwachen weniger Telefone

Die Zahl der Telefonüberwachungen in Sachsen-Anhalt ist gesunken. Es sind dennoch weiterhin mehrere Hundert Fälle.

07.10.2017, 14:38

Magdeburg (dpa) l Die Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr seltener Telefonüberwachungen angeordnet. Insgesamt wurden nach Angaben des Justizministeriums in 448 Fällen Telefone abgehört. Das ist der niedrigste Wert seit 2009. 2015 war die Überwachung noch 541 mal angeordnet worden, 2011 sogar 628 mal.

Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ulrich Siegmund weiter hervorgeht, wird die Maßnahme besonders bei Drogendelikten häufig eingesetzt. In mehr als der Hälfte der Fälle im Jahr 2016 waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz der Grund für die Überwachung.

Bei Bandendiebstahl und Hehlerei wurde in jeweils rund 50 Fällen die Überwachung von Telefonen angeordnet. Mord und Totschlag tauchen mit zehn Überwachungsanordnungen in der Statistik auf. Überwacht werden in der Regel Mobiltelefone. 2016 wurde nur in 33 Fällen ein Festnetztelefon angezapft, 16 mal wurde Internettelefonie überwacht.

Für solche Telefonüberwachungen gelten strenge gesetzliche Regeln. "Die Anforderungen sind sehr, sehr hoch", sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Der Schutz des Telefongeheimnisses sei ein hohes Gut. Die Polizei etwa darf den Inhalt von Telefonaten ohne Kenntnis der betroffenen Person nur dann erheben, wenn es für die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen unerlässlich ist. Dabei kann es sich laut Justizministerium auch um eine terroristische Gefahr handeln.

In diesem Jahr wurden bis Ende Juli 277 Telefonüberwachungen von den Staatsanwaltschaften angeordnet. Allerdings umfasst das nur die Überwachungen, die vom Landeskriminalamt umgesetzt wurden. Die Zahlen von Bundesbehörden wie Bundespolizei oder Zoll würden erst im Jahresbericht zusammengetragen, hieß es.