Land erbt in weniger Fällen, aber nimmt deutlich mehr ein
Erbschaften sind nicht immer mit einem Geldsegen verbunden. Das weiß auch das Land: Wenn es zum Erben wird, kann es nicht ausschlagen. Verwaltungskosten und geerbte Schulden stehen jedoch Einnahmen gegenüber.
Magdeburg (dpa/sa) - Das Land Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr in etwas weniger Fällen geerbt als in den Jahren zuvor, aber deutlich mehr Geld dabei eingenommen. Während 2019 521 Erbfälle dokumentiert wurden, waren es in den Jahren zuvor noch 535 (2018) und 553 (2017), wie das Finanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Den Einnahmen durch Erbschaften von gut 1,7 Millionen Euro standen 2018 Ausgaben in Höhe von gut 1,3 Millionen Euro gegenüber. Bei sogenannten Fiskalerbschaften sind jedoch auch überschuldete Nachlässe enthalten.
2019 sanken die Einnahmen den Angaben zufolge leicht auf gut 1,6 Millionen, die Ausgaben lagen jedoch nur noch bei rund 930 000 Euro. Die Differenz dieser Summe lag 2018 dementsprechend bei knapp 390 000 Euro und im Folgejahr bei knapp 790 000 Euro. Die Zahl der Erbschaften ist über die vergangenen Jahre deutlich gesunken.
Der Staat wird immer dann zum Erben, wenn weder Ehegatte, noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandten des Verstorbenen ermittelt werden können und kein anderer Erbe bestimmt wurde. Wie hoch die Schulden sind, die der Staat erbt, wird den Angaben zufolge nicht insgesamt erfasst. Es sei lediglich möglich, Angaben zur Höhe der Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Fiskalerbschaften entstehen, zu machen, heißt es aus dem Finanzministerium.
Die Erbschaft ausschlagen kann der Staat - vertreten durch das jeweilige Bundesland - nicht. Dem Land kann das Erbe aber wieder entzogen werden, wenn sich innerhalb von 30 Jahren ein bisher unbekannter Erbe meldet. Sollten etwa Immobilien bereits verkauft sein, hat der rechtmäßige Erbe Anspruch auf den Erlös.