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Landeskriminalamt Volksverhetzung im Internet nimmt zu

Sie hetzen gegen Flüchtlinge, Politiker und Engagierte - nicht nur auf der Straße oder am Stammtisch, sondern vermehrt auch im Internet.

13.10.2015, 06:03

Magdeburg (dpa) l Rund 280 Fälle von Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung im Internet hat das Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg im vergangenen Jahr gezählt. Zum Halbjahr 2015 seien die Zahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen, teilte die Behörde mit. Genaue Angaben machte das LKA nicht. Vor allem Hass- und Hetzkommentare gegen Flüchtlinge beschäftigten die Beamten derzeit.

"Mit Beginn der öffentlich und bundesweit geführten Diskussion zur Flüchtlingsproblematik wurden auch verstärkt fremdenfeindliche Straftaten in Sachsen-Anhalt registriert", sagte ein LKA-Sprecher. Diese hätten auch vor dem Internet nicht haltgemacht.

Vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter werden Flüchtlinge teilweise offen beleidigt oder bedroht. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Phänomen von Hass- und Hetzkommentaren in sozialen Netzwerken jetzt erst aufgekommen ist", erklärte der LKA-Sprecher weiter. Regelmäßig häuften sich hetzerische oder bedrohliche Kommentare – etwa vor dem Jahrestag der Bombardierung Magdeburgs oder größeren Demonstrationen.

Selbst Politiker werden zur Zielscheibe der Hetzer. Der im Senegal geborene Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby (SPD) sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, er habe allein für einen Namensbeitrag in einer Zeitung mehr als 400 Hassmails bekommen. Es sei wichtig, dass alle demokratischen Kräfte konsequent auch dieser Form des Rechtsextremismus öffentlich entgegentreten würden.

Die Polizei rät, jeden Kommentar anzuzeigen. "Eine Anzeigenerstattung ist grundsätzlich an keine Form gebunden und kann zum Beispiel persönlich auf dem Polizeirevier oder via Internet über das E-Revier der Polizei erfolgen", sagte der LKA-Sprecher. Dies könne auch anonym geschehen. Hilfreich seien Bildschirmfotos (Screenshots) und Links zu den Hasskommentaren. Wichtig sei, dass eine Tatzeit auf den Beweisstücken erkennbar sei.