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Corona In Sachsen-Anhalt entfällt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Testpflicht

Die Corona-Testpflicht in Sachsen-Anhalt ist seit gestern in weiten Teilen gelockert.

Von Michael Bock Aktualisiert: 18.06.2021, 05:46
In Schulen, hier im ?Ökumenischen Domgymnasium" in Magdeburg, wird regelmäßig getestet, Das erlaubt Lockerungen in anderen Bereichen.
In Schulen, hier im ?Ökumenischen Domgymnasium" in Magdeburg, wird regelmäßig getestet, Das erlaubt Lockerungen in anderen Bereichen. Foto: dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt entfällt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Testpflicht. Voraussetzung ist, dass sie keine typischen Corona-Symptome aufweisen. Hintergrund ist laut Gesundheitsministerium, dass sie ohnehin regelmäßig zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet würden.

Ohne Test ins Spaßbad

Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass die Kinder und Jugendlichen jetzt ohne zusätzlichen Test überall dort hinkönnen, wo ansonsten noch die Testpflicht gilt. Sie können also zum Beispiel im Fitnessstudio trainieren oder im Spaßbad planschen, ohne einen negativen Test vorlegen zu müssen. Diese Regelung gilt auch für Sportanlagen oder die Innengastronomie. Gegebenenfalls muss der Personalausweis oder ein anderes Dokument vorgelegt werden, um das Alter zu bestätigen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind zudem vollständig Geimpfte und Genesene, die dies schriftlich oder elektronisch nachweisen können. Zudem werden sie dort, wo eine Personen-Höchstzahl festgelegt ist, nicht mitgezählt.

Petra Grimm-Benne (SPD) betonte, trotz des rückläufigen Infektionsgeschehens könne nicht komplett auf die Corona-Testpflicht verzichtet werden. Die Infektionszahlen und der Impf-Fortschritt stimmten zwar optimistisch, allerdings sei vor allem mit Blick auf die Corona-Mutationen weiter Vorsicht geboten.

Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt bei einem Wert von 5,1. Der Landkreis Jerichower Land ist inzwischen mit einem Wert von 0,0 coronafrei. Die höchste Inzidenz hat momentan der Altmarkkreis Salzwedel (18,0).

Die Landesregierung hatte am Dienstag zahlreiche coronabedingte Einschränkungen zurückgenommen. So durften sich bisher maximal zehn Personen treffen. Diese Kontaktbeschränkung wurde durch die Empfehlung ersetzt, größere Ansammlungen zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis vorzugsweise im Freien zu treffen.

Im Bus und Bahn kann an Stelle einer FFP2-Maske wieder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (zum Beispiel eine OP-Maske) getragen werden.

Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kann mit 50 Personen gefeiert werden, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl ist eine professionelle Organisation erforderlich. Professionell organisierte Veranstaltungen und Feiern sind im Freien mit bis zu 1000 Personen und in geschlossenen Räumen mit 500 Personen erlaubt sein. Ein Hygienekonzept und ein negatives Testergebnis werden vorausgesetzt.

Diskos öffnen wieder

Diskotheken, Indoor-Spielplätze oder Saunen dürfen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Test vorlegen können. In Diskos ist eine Auslastung von 60 Prozent der zugelassenen Personenzahl erlaubt.

Landkreise und kreisfreie Städte können Ausnahmen von der Testpflicht bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, in der Innengastronomie und beim Training des organisierten Sports in geschlossenen Räumen erlauben. Vorausgesetzt, die Sieben-Tage-Inzidenz unterschreitet an zehn aufeinanderfolgenden Tageneinen Wert von 35.

 Die neue Corona-Verordnung gilt vorerst bis zum 14. Juli.