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Entschädigung Ururenkel des letzten deutschen Kaisers verlangt Entschädigung für Enteignung in Sachsen-Anhalt

Prinzenstreit im Jerichower Land: Georg Friedrich Prinz von Preußen, Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, verlangt vom Staat Entschädigung für die Enteignung der einstigen Ritter-Güter Nedlitz und Wörmlitz.

Von Bernd Kaufholz 14.05.2021, 05:00
Kaiser Wilhelm II. in der Uniform eines Majors des Garde-Husaren-Regiments, aufgenommen 1905 
Kaiser Wilhelm II. in der Uniform eines Majors des Garde-Husaren-Regiments, aufgenommen 1905  Foto: dpa

Magdeburg - Die Familie des letzten deutschen Kaisers will für die Enteignungen nach dem Krieg auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone entschädigt werden. Entsprechende Anträge laufen seit Jahrzehnten. Dabei geht es auch um zwei ehemalige Rittergüter im Jerichower Land, zuletzt jedes etwa 100 Hektar groß, bestätigte das jetzige Oberhaupt der Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Volksstimme.

Prinz Georg Friedrich von Preußen steht auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen (Baden-Württemberg), die ihm zu zwei Dritteln gehört.
Prinz Georg Friedrich von Preußen steht auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen (Baden-Württemberg), die ihm zu zwei Dritteln gehört.
Foto: dpa

Viele Menschen hätten nach dem Fall der Mauer 1989 gehofft, dass die „gerichtslose Enteignung von Immobilien und Mobilien auf dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone aufgearbeitet wird“, sagt der „Hohenzollern-Chef“. Zu ihnen habe auch bis zu dessen Tod im Jahr 1994 sein Großvater, Louis Ferdinand Prinz von Preußen, gehört. Zur Aufarbeitung der Enteignung gehört aus Sicht der Ex-Herrscherfamilie eine angemessene Entschädigung.

Louis Ferdinand, als Erbe dessen Vaters, Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882–1951), hat deshalb bereits 1991 eine Liste erstellt und Entschädigungsanträge gestellt, die in klingende Münze umgemünzt werden sollen.

Auf dieser Wunschliste stehen auch zwei Rittergüter im Jerichower Land – in Nedlitz und Wörmlitz. Eigentümer war Kronprinz Wilhelm von Preußen. Die beiden Güter seien allerdings im Vergleich mit den anderen Forderungen in Berlin und Brandenburg mehr oder weniger Randnotizen, heißt es aus dem Hause Hohenzollern, da es sich lediglich um die Pachtausfälle handelt.

Laut Nedlitzer Chronik von Claus Bierhals war der Besitzer des Amtes Nedlitz seit dem 23. März 1809 Prinz August Ferdinand von Preußen. Pächter von 1820 bis 1832 war Oberamtmann Kohnert. Es handelte sich im 19. Jh. um rund 5000 Hektar, wobei nutzbare Äcker mit 435 Hektar den größten Anteil hatten. Die jährliche Pacht betrug 2699 Taler.

Das Gutshaus in Nedlitz (undatiertes Foto) war seit 1947 Kindergarten, brannte 1994 ab und wurde später abgerissen.
Das Gutshaus in Nedlitz (undatiertes Foto) war seit 1947 Kindergarten, brannte 1994 ab und wurde später abgerissen.
Foto: Nedlitzer Chronik

Flucht in den Westen

Der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen war 1945 von den Sowjets enteignet worden. „Mein Familie musste damals ein Großteil ihres Vermögens zurücklassen und hat auch auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt Privateigentum verloren“, sagt, so Prinz Georg Friedrich von Preußen.

Durch die Enteignung ist ausgeschlossen, dass Feld und Flur an die Hohenzollern zurückgegeben werden können. In Sachen Entschädigung sieht die Sache allerdings anders aus. Deshalb prüft das Bundesamt für offene Vermögensfragen seit Jahren die Ansprüche, und auch der Landtag Sachsen-Anhalts hat sich kürzlich damit befasst.

Anlass war eine Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Kristin Heiß zum Stand der Dinge. Das Innenministerium bestätigte, dass in Bezug auf die Güter Geldentschädigungen im Raum stehen – sogenannte Pächtervermögen, da die Güter verpachtet waren. Ein Antrag auf bewegliche Vermögenswerte liege nicht vor.

2004 habe das Bundesamt dem Landesamt für offene Vermögensfragen Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass die Ansprüche geprüft werden. Dabei sollten die Anträge in Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg koordiniert werden. Zehn Jahre später habe Brandenburg mitgeteilt, dass es „Ausschlussgründe“ für Entschädigung nicht gebe. Sachsen-Anhalt habe die Summe berechnet, die im niedrigen sechsstelligen Bereich liegen soll. Eine konkrete Geldforderung der Preußen-Erben gebe es nicht.

2018 sei ein Vergleich thematisiert worden. Die Verhandlungen dauerten jedoch noch an, heißt es. Ein Ende sei noch nicht abzusehen, so das Innenministerium. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt spricht sich dafür aus, eine Ausgleichsleistung für die Güter auszuzahlen. Doch zuletzt entscheide das Land Brandenburg über das Gesamtpaket.