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Landgericht Drei Jahre Haft für Falschgeld-Dealer

Der Handel mit einem verdeckten Ermittler des Landeskriminalamtes in Magdeburg endet hinter Gitter.

Von Matthias Fricke 25.08.2015, 01:01

Magdeburg l Das Magdeburger Landgericht hat am Montag den 40-jährigen Mark F. aus Magdeburg wegen Geldfälschung und Drogenhandels zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre Haft und die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Nach einem der größten Falschgeld-Fälle in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr mit zwei beteiligten Männern aus Neapel führte eine Spur nach Magdeburg. Die Telefonnummer des Angeklagten Mark F. und eine SMS tauchten auf dem sichergestellten Handys der in Schönebeck am 7. April 2014 festgenommen Neapolitaner auf. Bei ihnen wurden damals 40 000 Euro-Blüten als Zwanziger und Fünfziger sichergestellt. Experten des Landeskriminalamtes (LKA) schätzten damals die Marge als sehr professionell erstellt ein. Stammen sehr wahrscheinlich vom italienischen Mafia-Clan Camorra, der vor allem im Großraum Neapel die Fälscherwerkstätten kontrolliert. Die damals gefassten Brüder wurden bereits von einem Hamburger Gericht im Jahr 2014 zu Haftstrafen verurteilt.

Wegen einer SMS-Nachricht auf ein Handy von Mark F. und einem bei einer Observation erstellten Foto, das den Angeklagten in Magdeburg zusammen mit einem der Neaopolitaner zeigt, setzte das LKA einen verdeckten Ermittler ein. Bei den folgenden Kontakten zwischen dem verdeckten Ermittler „Micha“ und dem Angeklagten bot dieser von sich aus an, Falschgeld besorgen zu können. Als Beweis übergab er dem verdeckten Ermittler einen gefälschten Fünfziger. Später hat Mark F. ihm aber keine Blüten geliefert, sondern Drogen an vier verschiedenen Tagen. Zuletzt waren es vier Kilogramm Cannabis, wobei die Polizei im Moment der Lieferung zugriff. Ein Spezialeinsatzkommando zündete am 13. April dieses Jahres eine Blendgranate, stürmte die Wohnung und nahm Mark F. fest. Seit dem sitzt er.

Den Haftbefehl behielt die Vorsitzende Richterin Claudia Methling am Montag aufrecht. Das Gericht sah die Geldfälschung im Fall des einen 50-Euro-Scheins als erwiesen an. Mehr aber nicht. Dafür fielen die vier Drogendelikte schwer ins Gewicht. Da der Mann aber noch nicht vorbestraft war und weder Drogen noch Geld am Ende in den Umlauf gelangt sind, ließ das Gericht Milde walten.