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Landgericht Kein Schadenersatz für Balkon-Rettung

Eltern aus dem Salzlandkreis hatten geklagt, wei sie die Kosten für eine gewaltsame Türöffnung durch die Polizei nicht übernehmen wollen.

Von Bernd Kaufholz 23.11.2017, 09:57

Magdeburg l Das Landgericht Magdeburg hat die Schadenersatz-Klage eines Ehepaars aus dem Salzlandkreis gegen das Land Sachsen-Anhalt abgewiesen. Die Kläger hatten 2300 Euro für ihre Haustür verlangt, die während eines Polizeieinsatzes im Frühjahr 2016 beschädigt worden war.

Auslöser der besagten Polizeiaktion war, dass eine Volksstimme-Zustellerin in den frühen Morgenstunden des 19. Januar 2016 ein wimmerndes Kind auf dem Balkon eines Einfamilienhauses entdeckt hatte. Der vom Vater ausgesperrte Dreieinhalbjährige war lediglich mit Schlafanzug bekleidet, obwohl die Außentemperatur minus 14 Grad betragen hatte.

Die Frau hatte die 110 angerufen, und  die Beamten waren kurze Zeit später vorgefahren. Obwohl die Einsatzbeamten mehrfach darum gebeten hatten, eingelassen zu werden, damit sie sich davon überzeugen können, dass es dem Kleinkind gut geht, hatte ihnen der Vater durch die spaltbreit geöffnete, aber durch eine Kette gesicherte Tür den Zutritt verwehrt. Da die Beamten aus dem Haus Kinderweinen gehört hatten, hatte ein Polizist mit der Schulter gegen die Tür gedrückt. Der Kläger-Anwalt hatte Anfang November von einem „völlig überzogenen Polizeieinsatz" gesprochen.

Allerdings schloss sich die Vorsitzende Richterin der 10. Zivilkammer dieser Sichtweise nicht an. Es habe „keine Pflichtverletzung durch die Beamten gegeben". Die Aufforderung, die Tür zu öffnen und die Ankündigung im Weigerungsfall Gewalt anzuwenden, sei „rechtmäßig" gewesen. „Die Voraussetzungen waren durch den Paragraph 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt gegeben." Es war davon auszugehen, dass möglicherweise eine Körperverletzung vorgelegen habe. Auch, wenn der Junge beim Eintreffen der Polizei nicht mehr auf dem Balkon war, haben sich die Beamten davon überzeugen müssen, dass es ihm gut geht.

Richterin Angela Riess: „Aus Sicht eines  gewissenhaften, besonnenen und sachkundigen Amtswalters (Polizisten) lag die Gefahr vor, dass ein Kleinkind im Schlafanzug bei zweistelligen Minusgraden erhebliche Verletzungen davontragen könnte." Das Jugendamt des Salzlandkreises teilte der Volksstimme mit, dass die Polizei die Behörde über den Vorfall informiert habe. „Der Fachdienst Jugend und Familie nahm dies zum Anlass, einer möglichen Kindswohlgefährdung nachzugehen." Ansatzpunkte dafür habe es nicht gegeben.