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Landgericht „Nummer 1“ wider Willen im Internet

Fotos im Netz können teure Folgen haben. Ein Survival-Anbieter aus dem Harz wurde von der Konkurrenz verklagt.

Von Alexander Walter 08.06.2017, 01:01

Magdeburg l Es war nur ein einziger Werbeauftritt. 2015 waren René Golz und Geschäftspartnerin Alexandra Boschke bei der Outdoor-Messe „Adventure Northside“ mit einem Stand vertreten. Die Benneckensteiner warben für Überlebenstouren im Harz. Ihr Unternehmen „Survival Tours“ bietet jährlich Dutzende solcher Veranstaltungen an.

Für den Auftritt bei der Messe hatte Golz recherchiert und glaubte herausgefunden zu haben, seine Firma sei die einzige in Sachsen-Anhalt, die solche Touren organisiert. Um den Auftritt aufzupeppen, ersann er ein werbewirksames Attribut – den Zusatz „Nummer 1 im Harz“.

Bei der Veranstaltung entstanden mehrere Fotos. Sie landeten auf der Webseite des Messeveranstalters und bei Facebook. Doch auch im Westharz gibt es mit der „Adrenalintours“ eine Firma, die Survival-Kurse anbietet. Deren Inhaber fühlten sich übervorteilt und forderten Golz auf, die Werbung zu löschen.

Nun fanden sich beide Parteien vor dem Magdeburger Landgericht wieder. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor geplatzt. Darin hatte sich „Survival Tours“ bereiterklärt, die Fotos im Netz zu beseitigen und außerdem 650 Euro zu zahlen.

Das Löschen der Daten aber gelang nicht vollständig. Einzelne Bilder kursierten weiter im Internet. „Meine Mandanten fühlten sich schon ein wenig verklappst“, sagte der Anwalt des klagenden Unternehmens „Andrealintours“. Die Forderung: 4000 Euro Strafe für Vertragsbruch.

„Wir haben alle Fotos nach bestem Wissen und Gewissen entfernt“, beteuerte Survival-Trainer René Golz im Gerichtssaal. „Wir haben weder eine Webseite noch Visitenkarten oder Plakate mit dem Schriftzug angefertigt.“ Er habe nicht wissen können, dass Leute sämtliche Ordner bei Facebook durchwühlen. „Ich habe Adrenalintours nie schädigen wollen“, betonte Golz.

Der Anwalt der Kläger ließ das nicht gelten. Bei den Bildern im Internet handele es sich immerhin um bundesweite Werbung. Auf die von den Richtern bevorzugte gütliche Einigung wollte er sich daher auch nur bei Zahlung einer angemessenen Summe einlassen. Diese bot „Survival Tours“ dann auch an. 3000 Euro wollen Golz und Geschäftspartnerin Boschke der Konkurrenz zahlen.

Im Gegenzug sicherte deren Anwalt zu, „Survival Tours" beim Auftauchen weiterer Fotos künftig zu informieren. Nur wenn das Unternehmen danach untätig bleibt, will man neue Forderungen erheben.

Doch hat „Survival Tours" den Titel „Nummer 1 im Harz" nun zu Recht geführt oder nicht? Diese Frage blieb vorm Landgericht unbeantwortet. Dabei tauschten beide Parteien während der Verhandlung durchaus Argumente aus. So hob Golz hervor, mehr Touren zu veranstalten, der Anwalt von „Adrenalintours" verwies auf höhere Umsätze. Klarheit aber hätte hier nur ein längerer Prozess mit einem Urteil der Richter bringen können.