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Landgericht Prozess um Schießerei am Angelteich

Am Landgericht Stendal wird das blutige Ende einer Vatertagsfeier in Rohrberg verhandelt.

Von Bernd Kaufholz 08.10.2016, 07:42

Stendal l Warum eine Vatertagsfeier am Rohrberger Angelteich (Altmarkkreis Salzwedel) am 5. Mai dieses Jahres blutig aus dem Ruder lief, ist nach dem ersten Prozesstag am Stendaler Landgericht noch völlig unklar. Fest steht lediglich, dass am Ende der „Wodka-Feier“ mit mehr als einem Dutzend Betrunkenen drei Schwerverletzte auf der Strecke blieben.

Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter klagt einen der Verletzten - Viktor K. - an, am Tattag einen Mann bedroht zu haben, auf zwei Herrentagsfeiern einer anderen Anglergruppe geschossen (versuchter Totschlag) und unerlaubt ein Selbstlade-Gewehr besessen zu haben.

Begonnen habe alles am Nachmittag, als es zwischen der Gruppe „Gifhorn“ und der aus „Hannover“ Zoff wegen eines Angelplatzes an der L 11 gegeben hat. Schlüter: „Der Angeklagte hat Alexander K. ein Magazin seiner Waffe gezeigt, eine Patrone auf der Hand des 42-Jährigen herausgedrückt und sinngemäß gesagt: „Von denen ist heute eine für dich!“

Im weiteren Verlauf des Geschehens sei der Streit eskaliert. „Nachdem es eigentlich zu einem Versöhnungstrunk kommen sollte, hat der Angeklagte gegen 22.15 Uhr zwei Schüsse aus seinem Gewehr, Kaliber 22, mit Schalldämpfer und Zielfernrohr ausgerüstet, abgegeben und eine Person am Kopf verletzt.“ Alexander K. habe dem Schützen die Waffe entwinden wollen, sei bei der Rangelei jedoch selbst getroffen worden. Er habe einen Durchschuss durch eine Bauchfalte erlitten.

„Obwohl getroffen, entriss K. dem Angeklagten das Gewehr, schlug zu, traf aber nur den Boden, so dass der Schaft abbrach.“ Mit dem Eisenlauf habe K. dann erneut zugeschlagen. Der Schütze erlitt unter anderem eine Schädelfraktur und ein Schädelhirntrauma.

Der Verteidiger des Angeklagten, Mattias von Steppuhn, gab vorab eine kurze Stellungnahme ab - eine ausführliche soll am 3. November folgen. „Der Tatvorwurf ist unzutreffend. Das wird die Beweisaufnahme ergeben.“ Sein Mandant habe „zu keinem Zeitpunkt auf Menschen gezielt angelegt oder geschossen, um Menschen zu verletzen“. Das Gewehr habe Viktor K. allerdings dabei gehabt. Er habe auch einen Schuss als „Warnschuss abgegeben, aber nicht in Richtung von Personen“.

Zwei Zeugen wurden gestern von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Ulrich Galler gehört. Darunter auch eines der Opfer. Kasim C. und Alexander K. schilderten aus ihrer Sicht die Situation am Himmelfahrtstag. Beide konnten sich selbst und dem Gericht nicht erklären, warum es zu einer derartigen Eskalaion gekommen war. Opfer Alexander K., der „Koch“, der die meiste Zeit damit beschäftigt war, das Essen zuzubereiten, bestätigte, dass ihn Viktor K. mit der Patrone bedroht habe und wiederholte dazu den auf Russisch gesprochenen Satz. Er zeigte auf Wunsch der Kammer auch die zwölf Zentimeter große Narbe, die er nach der Behandlung des Durchschusses zurückbehalten hat.

Mit einem Urteil wird am 18. November gerechnet.