Landkreis Wittenberg muss Unterkunftskosten neu berechnen
Halle/Wittenberg (dpa/sa) - Der Landkreis Wittenberg muss die Höhe der Kosten für die Unterkunft für eine Reihe von Hartz-IV-Beziehern neu berechnen. Das ist die Konsequenz aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalts, das am Mittwoch in Halle veröffentlicht wurde. Das Gericht beanstandete eine Richtlinie, mit der der Landkreis die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Unterkunftskosten festgelegt und sich dabei auf die Mietpreise für die Jahre 2011 bis 2014 gestützt hatte.
Der Landkreis hatte bei der statistischen Erhebung der Mietpreise im Kreisgebiet im genannten Zeitraum keine Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern berücksichtigt. Der 4. Senat des Landessozialgerichts bemängelt nun, dass dadurch ein erheblicher Teil des Mietwohnungsmarkts unberücksichtigt geblieben sei. 58 Prozent aller Wohnungen im Landkreis Wittenberg befänden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Für das ländlich geprägte Kreisgebiet sei es jedoch typisch, in Häusern zu wohnen, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten aufweisen. Die vom Landkreis festgelegten Grenzwerte für die Jahre 2011 bis 2014 beruhten deshalb trotz einer Überarbeitung im März 2019 nicht auf einem sogenannten "schlüssigen Konzept" und seien nicht anzuwenden.
Leistungsberechtigte hätten nach der Entscheidung einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer tatsächlich angefallenen Wohnkosten bis zu einem Höchstbetrag, der sich aus dem Wohngeldgesetz und einem zusätzlichen Aufschlag von 10 Prozent ergibt, so die Richter. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen noch Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren für den betroffenen Zeitraum anhängig sind.