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Landtag beschließt Fußfessel für sogenannte Gefährder

27.09.2018, 17:36
Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv
Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv dpa

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt können sogenannte Gefährder künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Der Landtag beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Die Polizei kann mit richterlicher Erlaubnis Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terror-Anschlag zutrauen, eine solche Fußfessel umlegen und weiß so jederzeit, wo sich diejenigen aufhalten. Das Gesetz erlaubt in diesem Zusammenhang auch, Meldeauflagen und Kontaktverbote auszusprechen oder einen Aufenthaltsort festzulegen.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) verzichtete auf einen weiteren Beitrag zum Gesetz. Zu einem früheren Zeitpunkt hatte er auf eine Regelung für Fußfesseln vom Bund verwiesen. Das Land brauche eine eigene Vorschrift. Nach früheren Angaben Stahlknechts leben im Land weniger als eine Handvoll sogenannter Gefährder.

Der jetzige Einsatz der elektronischen Überwachung werde für drei Jahre getestet und müsse sich bewähren, betonte der Grünen-Innenexperte Sebastian Striegel. Der Staat müsse ausreichend Befugnisse haben, um gegen Terror und Kriminalität vorzugehen. Gleichzeitig dürften Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit nicht durch unverhältnismäßige Eingriffe "schleichend abgebaut werden".

Die AfD nannte das neue Gesetz "völlig überflüssig". Für die Polizei bedeute das Instrument "sehr viel Papierkram", sagte der AfD-Innenexperte Hagen Kohl. "Terroristische Gefährder, denen ihr eigenes Leben meist nichts wert ist, lassen sich nicht mit elektronischer Fußfessel abhalten."