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Landtag Debatte über Werbeverbot für Abtreibungen

Über die Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist jetzt auch im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert worden.

Von Massimo Rogacki 25.10.2018, 14:36

Magdeburg | Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über die Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a StGB) diskutiert. Der Antrag zur Streichung des Paragrafen wurde am Ende in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Die Fraktion Die Linke fordert, dass der Landtag sich für die Streichung ausspricht. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva von Angern bezeichnete die Regelung entsprechend einer Einschätzung des Juristenbundes als "Anachronismus". Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, die bestehende Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen zur Streichung des Paragrafen zu unterstützen. 

Nach Ansicht der Fraktion sorge der Paragraf 219a für eine Rechtsunsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten in der Frage, ob das Gesetz eine neutrale Aufklärung zulässt. "Nicht zuletzt wird so schwangeren Frauen in ihrer Notlage der Zugang zu belastbaren Informationen in Vorbereitung der durch sie zu treffenden Entscheidung verwehrt oder zumindest erheblich erschwert", so Eva von Angern.

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen, sagte: „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit, damit Ärztinnen und Ärzte ungestraft objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Dabei geht es mitnichten um Werbung – das will niemand. Es geht vielmehr um Informationen für Frauen in Notsituationen, auf die sie in ihrer schwierigen Situation dringend angewiesen sind."

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding (CDU), sprach sich für die Überweisung des Antrages in den zuständigen Ausschuss aus. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze, plädierte ebenfalls für eine Anhörung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. "Die Debatte muss unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Abschaffung des Paragrafen 219a ausspricht, geführt werden. Allein deshalb, um Gesellschaft und Politik weiter zu diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren."

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann sprach von einem "Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frau". Die Zeit des Paragrafen 219a sei "abgelaufen", so Lüddemann. Die AfD-Fraktion lehnte den Antrag im Landtag ab. Die Abgeordnete Lydia Funke bezeichnete den Antrag als "reine Polemik".

Der Landesvorsitzende der FDP, Frank Sitta, forderte in einer Stellungnahme die Landtagsfraktionen auf, sich für die Abänderung des Paragrafen 219a einzusetzen. „Der Landtag hat heute wieder einmal eine klare Positionierung verpasst. Es ist zu befürchten, dass durch die Vertagung erneut ein Thema auf der Strecke bleibt," so Sitta.

Das Landgericht Gießen hatte vor zwei Wochen die Verurteilung der Medizinerin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt und ihre Berufung verworfen. Die Allgemeinmedizinerin war im Dezember zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte. Werbung für Abtreibungen ist laut Paragraf 219a Strafgesetzbuch in Deutschland verboten. Die Verurteilung Hänels wäre rechtens, entschied das Gericht. Die Ärztin hatte das Urteil des Amtsgerichts Gießen angefochten.

In dem 1933 eingeführten Paragraf 219a heißt es unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" in Absatz 1: „Wer öffentlich (...) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruches (...) anbietet, ankündigt, anpreist (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."