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Medizin-Zulassung Chancen auch ohne Abi

Nur Einser-Abiturienten bekommen bislang einen Medizin-Studienplatz in Sachsen-Anhalt. Das soll sich ändern.

Von Alexander Walter 17.12.2018, 00:01

Magdeburg l Jahrelange Wartezeiten und Chancen fast nur für Einser-Abiturienten. So sieht die Zulassung zum Medizinstudium bisher aus. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll sich das bis 2020 ändern: Wartezeiten werden abgeschafft, dafür eine „Talentquote“ eingeführt. Das Medizinstudium soll so sogar ohne Abitur möglich werden. Das Medizinstudium an Sachsen-Anhalts Universitäten ist auch im aktuellen Wintersemester beliebt wie kaum ein zweiter Studiengang: Auf jeden der 370 Plätze kamen laut Wissenschaftsministerium fast acht Bewerber.

Das Vergabeverfahren aber ist hochumstritten. Kandidaten mit weniger guten Noten warten nicht selten jahrelang auf einen Platz und gehen mitunter trotzdem leer aus. Das geht so nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht Ende 2017. Geklagt hatten zwei Bewerber mit Abi-Notenschnitten von 2,0 beziehungsweise 2,6. Sie hatten auch nach acht beziehungsweise sechs Jahren Wartezeit keinen Platz bekommen. Ihre zwischenzeitlich abgeschlossene Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Rettungssanitäter änderte daran nichts.

Die Richter erteilten den Ländern den Auftrag, die Vergaberegeln bis Ende 2019 neu zu justieren: Die Wartezeiten sollten wenigstens beschränkt werden, die Abi-Note nicht länger das einzige Kriterium bilden. Und: Wenn die Abi-Note schon herangezogen wird, muss sie über Ländergrenzen hinweg besser vergleichbar werden.

Bislang erfolgt die Platzvergabe nach einem Dreier-Schlüssel:

● 20 Prozent der Plätze werden nach der Abiturnote von der Stiftung für Hochschulzulassung zentral vergeben. Da zuletzt bundesweit 43 000 Bewerber 9000 Plätzen gegenüberstanden, haben aber in fast in allen Ländern nur 1,0-Abiturienten Chancen, über diesen Weg einen Platz zu bekommen.

● Weitere 20 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Der große Andrang führt allerdings dazu, dass Wartefristen von fast acht Jahren keine Seltenheit sind.

● Die verbleibenden 60 Prozent dürfen die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben. In der Praxis spielt auch hier aber die Abi-Note oft die entscheidende Rolle. Die Uni Magdeburg etwa setzt auf eine Kombination aus Abi-Ergebnis und dem Hamburger Auswahlverfahren (Ham-Nat). Der Multiple Choice Test prüft medizinisch relevante Kenntnisse in Fächern wie Chemie, Mathe, Physik und Biologie auf Oberstufenniveau.

Bis zum Sommer 2020 sollen nun Neuregelungen greifen, auf die sich die Kultusministerkonferenz (KMK) im Entwurf für einen Staatsvertrag geeinigt hat:

● Die Wartezeitquote soll ganz wegfallen. Für Bewerber, die derzeit noch auf der Warteliste stehen, sollen Übergangsregelungen gelten.

● Bis zu 20 Prozent aller Plätze sollen künftig über eine „Vorabquote“ vergeben werden. Über sie sollen Plätze etwa an Härtefälle oder Studenten aus dem Ausland gehen. Auch qualifizierte Bewerber ohne Abi, aber etwa mit einer Rettungssanitäter-Ausbildung, sollen über diesen Weg Chancen auf einen Studienplatz erhalten. In Sachsen-Anhalt soll die Quote zudem ermöglichen, dass Plätze gezielt an künftige Landärzte vergeben werden können.

● Für die restlichen 80 Prozent gilt wiederum ein Dreierschlüssel: Neu eingeführt wird eine „Talentquote“ für zehn Prozent der verbliebenen Plätze. Das Abi ist hier zwar Voraussetzung. Der Notenschnitt selbst spielt aber keine Rolle. Dafür sollen etwa berufliche Vorerfahrungen berücksichtigt werden. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen.

● Daneben stärkt die KMK ausgerechnet die Rolle der Abitur-Note: Statt bislang 20 Prozent sollen künftig sogar 30 Prozent der Rest-Plätze an die besten Absolventen gehen. Die Kultusminister begründen das damit, dass die Note Aufschluss über Denkfähigkeiten und persönliche Kompetenzen wie Fleiß und Motivation gebe. Mit der Angleichung des Kurssystems und der Abi-Aufgaben begegnen die Länder aktuell zudem der Kritik, das Abitur sei über Ländergrenzen hinweg nur bedingt vergleichbar.

● 60 Prozent der verbliebenen Plätze sollen die Unis auch künftig nach eigenen Kriterien vergeben dürfen. Allerdings müssen sie dabei mindestens zwei notenunabhängige Aspekte und einen Studientest berücksichtigen. Die Uni Magdeburg plant eine Kombination: Sie will die Plätze per Ham-Nat-Test vergeben. Daneben sollen medizinische Ausbildungen und möglicherweise ehrenamtliches Engagement eine Rolle spielen.

Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) begrüßt den Reformentwurf: „Er wird die Vergabe der Medizin-Studienplätze transparenter und gerechter machen.“ Besonders wichtig sei, dass neben der Abi-Note künftig berufliche Vorerfahrungen, aber auch soziale Kompetenzen berücksichtigt werden.

Die Landesärztekammer sieht in der Reform keinen völligen Umbruch des Zulassungsverfahrens - vielmehr den Willen, rechtlichen Bedenken der Verfassungsrichter zu begegnen. Wichtig sei, dass die Abiturnote trotz Kritik an deren Vergleichbarkeit gestärkt wurde: „Sie ist ein wichtiger Indikator dafür, dass das anspruchsvolle Studium bewältigt werden kann“, sagte Sprecher Tobias Brehme.

Hermann-Josef Rothkötter, Dekan an der Uniklinik Magdeburg, spricht von einer „pragmatischen und klugen Lösung“. Allerdings sieht er die Gefahr, dass Gesundheitsberufe verstärkt nur als Trittbrett genutzt werden, um bessere Chancen auf einen Studienplatz zu erhalten. Unberührt bleibe die Frage, ob es in Deutschland genügend Studienplätze für Mediziner gibt, sagte Rothkötter. Noch in den 1990er Jahren lag die Zahl bei mehr als 10.000. Zuletzt standen nur noch 9300 Studienplätze zur Verfügung.

 

Die Reform soll auch für die anderen zentral vergebenen Fächer Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gelten. Die Finanzminister und Ministerpräsidenten der Länder müssen ihr noch zustimmen.