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Rettungsdienstgesetz beschlossen Mehr Notärzte in Krankenhäusern

Von Michael Bock 15.12.2012, 02:23

Die Krankenhäuser sollen stärker in die Notarztversorgung eingebunden werden. Dies sieht das neue Rettungsdienstgesetz vor, das im Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde. Die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.

Magdeburg l Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte, dass die Krankenhäuser künftig stärker als bislang in die Notarztversorgung einbezogen werden. Die Krankenkassen begrüßen das. Sie argumentieren unter anderem, dass sich in den zurückliegenden Jahren viele Krankenhäuser, private wie auch kommunale, dieser Pflicht entzogen hätten. Derzeit stellen nur noch 17 der 50 Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt Notärzte.

"Krankenhäuser werden stärker in die Notarztversorgung einbezogen."

Innenminister Holger Stahlknecht

Auch die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt meint, dass der Rettungsdienst ans Krankenhaus gehört. Deren Geschäftsführer Gösta Heelemann hatte vor Monaten eine "Übergangszeit von fünf bis sechs Jahren" gefordert. Nach seinen Berechnungen müssten im Land bis zu 220 Ärzte zusätzlich eingestellt werden, um die Notarzt-Versorgung an den Krankenhäusern zu gewährleisten. Das koste bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr.

Zunächst war im Gesetzentwurf vorgesehen gewesen, den Notärzten nur die Einsatzzeiten pauschal zu vergüten. Markus Kurze (CDU) betonte, die Koalition habe sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen darauf verständigt, dass künftig darüber hinaus auch die Bereitschaftszeiten bezahlt werden. Kurze: "Dann dürfte es den Krankenhäusern in Zukunft leichter fallen, Notarztdienste anzubieten." Im Land gibt es 14 Rettungsleitstellen. Die Krankenkassen dringen aus Kostengründen auf drei bis vier. Doch das Land lehnt einen zwangsweisen Zusammenschluss ab. Im Gesetz wird Landkreisen und kreisfreien Städten lediglich empfohlen, gemeinsame integrierte Rettungsleitstellen zu betreiben.

"Künftig werden auch Bereitschaftszeiten vergütet."

Markus Kurze, CDU

Ab 2013 soll zudem die Vergabe von Rettungsdienst-Leistungen nach dem "Konzessionsmodell" erfolgen. Damit wird die ansonsten nötige europaweite Ausschreibung umgangen. Davon profitieren vor allem die hiesigen Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser oder ASB und der von ihnen bereitgestellte ehrenamtliche Katastrophenschutz.

SPD-Politiker Rüdiger Erben erklärte: "Es sollen nur noch Bewerber für Rettungsdienst-Leistungen in Frage kommen, die ihre Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nachweisen können. Das gewährleistet die notwendige Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz."

Es gibt zurzeit einen Wettbewerb zwischen etablierten und billigeren ausländischen Anbietern. Zuletzt hatte der dänische Anbieter Falck versucht, im sachsen-anhaltischen Rettungswesen Fuß zu fassen.