1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Streit um Früh-Rentner

Ministerversorgung Streit um Früh-Rentner

Die Früh-Pensionierung von Ex-Wirtschaftsminister Felgner löst Betriebsamkeit in der Landespolitik aus. Die Linke sieht Handlungsbedarf.

Von Jens Schmidt 21.03.2017, 00:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Landespolitiker suchen gerade nach Mittel und Möglichkeiten, um das Jung-Rentnertum in der Politik einzudämmen. Anlass dafür bot der Fall des Ex-Wirtschaftsministers Jörg Felgner (SPD). Felgner war im November 2016 zurückgetreten. Da er zuvor Staatssekretär und damit Beamter gewesen war, wurde er - wie es das Ministergesetz vorsieht - im Februar in den Ruhestand versetzt. Felgner ist gerade mal 44 Jahre alt. Fortan stehen ihm 3800 Euro Pension zu. Monatlich, bis ans Lebensende.
„Das ist zwar rechtens, aber in der Öffentlichkeit niemandem zu vermitteln“, sagt der Chef des Finanzausschusses im Landtag Olaf Meister (Grüne). Auch die Linke sieht Handlungsbedarf: Es müsse künftig besser möglich sein, ehemalige Minister im Beamtenstatus nach einer gewissen Karenzzeit wieder im Landesdienst einzusetzen. „Das sollte gesetzlich verankert werden“, sagte Finanzpolitikerin Kristin Heiß. Der Finanzausschuss bat jetzt die Landesregierung, Auswege zu finden. Nun nehmen sich Beamte des Finanzministeriums das Minister- und Beamtenversorgungsgesetz vor.
Das Problem der Frühpensionierung hat mehrere Ursachen.
Die erste hat mit dem Status der Betroffenen zu tun. Wird etwa ein Unternehmer oder Angestellter Minister, gibt er seinen Job auf. Nach dem Ende der Amtszeit als Minister stehen ihm bis zu zwei Jahre lang Übergangsgeld zu - dann ist Schluss. Wird aber ein Beamter - wie im Falle Felgners- Minister, ruht sein Beamtenverhältnis nur. Nach Rücktritt, Rausschmiss oder Regierungswechsel ist er wieder Beamter. Und als Staatsdiener hat er Anspruch darauf, dass ihn sein Dienstherr ein Leben lang versorgt: Entweder mit einem angemessenen Posten oder eben mit Pension. Die Höhe der Pension wird in den Beamten-Versorgungsgesetzen geregelt. Andere Ministergesetze des Bundes und der Länder zeigen, dass dies - bei allen sonstigen Nuancen - in diesem Punkt überall gleich geregelt ist.
Ein zweite Ursache: In den ersten drei Monaten nach dem Ende der Ministerkarriere hat die Regierung Zeit, seinem Beamten einen anderen Posten anzubieten - mit dem der aber auch einverstanden sein muss. Gesetze sprechen kühl von „Wiederverwendung“. „Doch das ist meist rein theoretisch“, sagt SPD-Parlamentsgeschäftsführer Rüdiger Erben.
Es passiert selten, dass ein Ex-Minister als Staatssekretär weiterarbeitet. Gerd Harms (Grüne) gelang das, als er 2002 nach seiner vierjährigen Amtszeit als Kultusminister in Sachsen-Anhalt nach Brandenburg zurückkehrte und dort Europa-Staatssekretär wurde.
Denkbar wäre es aber auch, einen Beamten auf einen Posten mit niedrigerem Rang zu setzen. Das müsste der Betroffene selbst beantragen. Was jedoch meist niemand macht - auch Felgner tat das nicht. Er hatte beantragt, ihn wieder als Staatssekretär einzusetzen. Was die Regierung aber ablehnte, weil es für die Landeskasse noch teurer gekommen wäre.
Da wollen die Linken ansetzen: Die dreimonatige Übergangsfrist sei womöglich zu kurz, um einen passenden Posten zu finden. Kritisch sieht das auch die AfD. Finanzpolitiker Robert Farle meint, Leute wie Felgner hätten immerhin viel Verwaltungserfahrung - es sei ein Unding, sie aufs Pensionsgleis zu setzen.
Seit 2006 haben die Länder Hoheit über das Beamten-Versorgungsrecht. Sachsen-Anhalt hat dies bislang nicht genutzt, weswegen hier weiterhin die Bundesregelungen gelten. Das Finanzministerium tüftelt aber an einem Gesetzentwurf. Dann bestünde für den Landtag die Chance, ein paar alte Zöpfe abzuschneiden. CDU-Finanzpolitikerin Eva Feußner sagt: „Wir müssen uns angucken, ob es möglich ist, solche Fälle rechtlich anders zu lösen."