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Mordprozess Li Staatsanwältin fordert hohe Haftstrafen

Im Mordrozess um die Studentin Yangjie Li fordert die Staatsanwältin in Dessau lebenslange Haft für Sebastian F. und acht Jahre für Xenia I.

Von Bernd Kaufholz 31.07.2017, 11:08

Dessau l Beim Prozess, in dem die Vergewaltigung und Ermordung der chinesischen Studentin Yangjie Li in Dessau verhandelt wird, hat Staatsanwältin Heike Kropf vor der 2. Großen Jugendkammer des Dessauer Landgerichts hohe Haftstrafen beantragt.

Der 21 Jahre alte Sebastian F. soll nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes, mit dem die voraus gegangene dreistündige Vergewaltigung der jungen Frau verdeckt werden sollt, lebenslang hinter Gitter. Für die Vergewaltigung sah die Staatsanwältin acht Jahre Haft für tatangemessen an. Zwei weitere Vergewaltigungen aus dem Jahr 2013, die während des aktuellen Ermittlungsverfahrens bekannt wurden, sollen nach Jugendrecht abgeurtreilt werden. F. war damals 17 Jahre alt.

Die Anklägerin sah zudem "die besondere Schwere der Tat". Sieht das das Schwurgericht ebenso, kann F. seine Lebebslang-Strafe nicht nach 15 Jahren dahingegend überprüfen lassen, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist.

Xenia I. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung und Mordes in Mittäterschaft eine achtjährige Haftstrafe absitzen. In ihrem Fall sollte aufgrund ihrer Entwicklungsdefizite Jugendrecht angewandt werden. Bewertet wurden: ihr geringerer Tatbeitrag, das geringere Ausmaß sowie die geringeren sexuellen Handlungen.

In den vorangegangenen Plädoyers beschäftigte sich die Staatsanwältin vor allem mit dem Anteil der Angeklagten Xenia I. Die 21-Jährige hatte im Gegensatz zu ihrem schweigenden Partner Sebastian F. am 1. Januar dieses Jahres zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Die Staatsanwältin zerfetzte allerdings im ersten Teil ihres Schlussvortrags die Darstellung der Angeklagten, die sich als Opfer ihres gewalttätigen Partners darstellte. Dabei stützte sich Kropf auf die umfangreichen Untersuchungsergebnisse von Rechtsmedizin und Mordermittlung. "Ihre Schilderungen sind nicht glaubhaft und stimmen mit den Beweisen in keiner Weise überein."

Die Auswertung der DNA-Spuren am Opfer belegen eindeutig, dass die Angeklagte I. nicht nur eine gezwungen Nebenrolle gespielt habe, sondern aktiv am dreistündigen Martyrium mitgewirkt habe. Xenia I. hätte mehrfach die Gelegenheit gehabt "auszusteigen", diese Möglichkeit jedoch nicht genutzt. "Sie hatten zu keiner Zeit Zweifel daran, dass der Plan umgesetzt wir - Sie waren Teil davon", stellte die Staatsanwältin fest.

Die Anklägerin sah zudem "die besondere Schwere der Tat". Sieht das das Schwurgericht ebenso, kann F. seine Lebebslang-Strafe nicht nach 15 Jahren dahingegend überprüfen lassen, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist.

Am Nachmittag plädiert die Nebenklage. Am Dienstag haben die Strafverteidiger das Wort.