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Müllskandal Haseloff muss als Zeuge vor Gericht

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) soll im Bestechlichkeitsprozess gegen Ex-Landrat Lothar Finzelberg befragt werden.

Von Franziska Ellrich 19.07.2016, 01:01

Magdeburg l Jahrelang hat die Verteidigung des ehemaligen Landrates aus dem Jerichower Land Lothar Finzelberg darauf gedrungen: Ministerpräsident Reiner Haseloff muss in den Zeugenstand. Am 14. September soll Haseloff nun im Magdeburger Landgericht befragt werden. Die Vorladung ist raus. Das erklärte der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke gestern im Bestechlichkeits-Prozess gegen Lothar Finzelberg.

Nach jetzigem Stand kommt der Ministerpräsident dazu in den Gerichtssaal. Und macht keinen Gebrauch von seinem Recht, direkt in der Staatskanzlei befragt zu werden. Das bestätigte Landgerichtssprecher Christian Löffler auf Nachfrage der Volksstimme. Aus der Staatskanzlei gab es dazu bis Redaktionsschluss noch keine Antwort.

Haseloff war zwischen 2006 und 2011 Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister. Der Politiker soll Finzelbergs Verteidigern zufolge über die giftigen Mülleinlagerungen in den Tongruben des Jerichower Landes informiert gewesen sein. Mehr als eine Million Tonnen hausmüllähnliche Abfälle sind in den Gruben gelandet. Für seinen Einfluss auf Genehmigungen soll Finzelberg laut Anklage mindestens 260 000 Euro an Bestechungsgeld kassiert haben. Der Ex-Landrat streitet die Vorwürfe ab. Sein Verteidiger erklärt in dem Beweisantrag: Finzelberg sei als „politisches Bauernopfer“ für Versäumnisse des damaligen Wirtschaftsministers Haseloff verantwortlich gemacht worden.

Der heutige Ministerpräsident habe bewusst das sogenannte Tongrubenurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 bundesweit als einziger Minister nicht umgesetzt. Danach hätte die Abfallentsorgung auf Basis des Bundesbodenschutzgesetzes erfolgen müssen. Wie das damals in Sachsen-Anhalt gehandhabt wurde, dazu wird der Vorsitzende Richter den Ministerpräsidenten im September sicher befragen.

Wenige Klarheit dazu brachte am Montag die Aussage des damals zuständigen Abteilungsleiters. Der Beamte im Ruhestand konnte sich nicht an ‚Unregelmäßigkeiten‘ in Sachen Mülleinlagerung erinnern. Nur an eine Diskussion zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium über die verschiedenen Müllarten, die für die Tongruben zulässig sein sollten.

Der Wirtschaftswissenschaftler erklärte: „Ich hatte von meinen Mitarbeitern immer die Information, wir sind auf der sicheren Seite.“