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Neues Gesetz Mammut-Akt: Masern-Impfkontrolle

Am 1. März tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft: In vielen Einrichtungen müssen Menschen nachweisen, dass sie geimpft sind.

Von Alexander Walter 29.02.2020, 00:39

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Einrichtungen stehen vor einer Mammutaufgabe: Ab Sonntag gilt durch ein neues Gesetz bundesweit Masern-Impfpflicht. Kitas, Schulen, Arzt-Praxen, Kliniken, Flüchtlingsheime – sie alle müssen ab sofort erfassen, ob Kinder und/oder Mitarbeiter ausreichenden Impf-Schutz besitzen.

Allein in Magdeburg müssten Hunderte Einrichtungen die Einhaltung prüfen, sagte der Leiter des Magdeburger Gesundheitsamts, Eike Hennig, der Volksstimme. Dabei gilt: Für alle Kinder, die ab 1. März eine Kita neu besuchen, muss der Impf-Nachweis vorgelegt werden. Das kann mit dem Impfausweis oder etwa einem ärztlichen Zeugnis geschehen.

Das Gleiche gilt für nach 1970 geborene Erzieher oder Lehrer, die neu eingestellt werden, sowie für neues medizinisches Personal in Praxen und Kliniken. Für Kinder, die eine Kita bereits besuchen, und Mitarbeiter, die schon im Job sind, gilt eine Übergangsfrist: Sie haben bis 31. Juli 2021 Zeit, den Nachweis zu erbringen.

Den Impfstatus überprüfen müssen die jeweiligen Einrichtungsleiter, heißt es im Gesetz. Im Eigenbetrieb Kindertagesstätten in Salzwedel, ganz im Norden des Landes, sind das die Leiterinnen der 13 Tagesstätten, sagt Betriebschefin Doris Gensch. Legen Eltern den Impfnachweis nicht vor, erhalten sie Zeit diesen nachzureichen, ergänzte Gensch. Weigern sie sich weiter oder verschusseln die Vorlage, schaltet der Eigenbetrieb das Gesundheitsamt ein.

Das kann zur Beratung laden und auch ein einmaliges Bußgeld bis zu 2500 Euro verhängen. Zudem dürfen Kinder ohne Impfnachweis in Kitas und Horten künftig nicht mehr betreut werden. Für die Schule gilt das wegen der allgemeinen Schulpflicht indes nicht.

Vom Impfnachweis freikaufen könne man sich nicht, sagt Eike Hennig vom Magdeburger Gesundheitsamt. „Wird der Impfnachweis nach einem Bußgeld weiter nicht vorgelegt, können Zwangsgelder bis zu 25 000 Euro die Folge sein.“ Anders als Bußgelder können Zwangsgelder immer dabei auch wieder ausgesprochen werden.

Kita-Leitern, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, droht ebenfalls ein Bußgeld von 2500 Euro. Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt – Träger von 73 Kitas und Horten im Land – bewerten das als „hochproblematisch“. Die Kontrollpflicht könne das Vertrauensverhältnis zwischen Einrichtung und Eltern nachhaltig stören, sagte Awo-Sprecherin Cathleen Paech. Die bessere Lösung wäre es auch wegen des Aufwands, wenn die Gesundheitsämter die Impfkontrolle übernähmen.

Wie hoch der Erfassungsaufwand für die Einrichtungen ist, machen Zahlen aus den Großstädten deutlich. Allein in Halle müssen nach Angaben der Stadt Leiterinnnen in 49 Kitas und 6 Horten den Impfstatus von 5700 Kindern überprüfen. In den rund 150 Magdeburger Kitas seien es gar 11 000 Kinder, sagt Amtsarzt Hennig.

Für ausreichenden Schutz gegen Masern sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) zwei Impfungen im frühen Kindesalter notwendig: Die erste sollten Kinder im Alter von elf bis 14 Monaten erhalten, die zweite zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Zwischen den Impfungen müssen mindestens vier Wochen liegen. Für nach 1970 geborene Erwachsene, die keinen ausreichenden Impschutz besitzen, reicht eine einmalige Impfung.

Sachsen-Anhalt steht beim Impfschutz vergleichsweise gut da: 94,4 Prozent der Einschüler hatten 2019 die für eine vollständige Vorbeugung nötigen zwei Impfungen. Damit verfehlt das Land die von Experten empfohlene Durchimpfungsrate von 95 Prozent nur knapp. Bundesweit waren es zuletzt 93 Prozent.

Allerdings: Nur 74 Prozent der Kinder des Einschuljahrgangs 2019 hatten bereits im Alter von zwei Jahren die zwei empfohlenen Masern-Impfungen, teilte das Sozialministerium mit. „Viele Kinder wurden also zu spät geimpft und waren in der Kita-Zeit der Gefahr ausgesetzt, an Masern zu erkranken“, sagte Sprecherin Ute Albersmann.