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Neues Gesetz soll wirtschaftliche Betätigung stärken

26.02.2019, 14:35

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt will die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen stärken. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Hochschulen, deren Wissenschaftler und Partner aus der Wirtschaft leichter gemeinsame Unternehmen gründen oder sich an diesen beteiligen können. Das könne dem Gründungsgeschehen im Land deutlich Schwung verleihen, sagte Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Dienstag. Dieser sieht zudem mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen bei der Berufung von Professoren vor. Langzeitgebühren sollen künftig später als bislang greifen.