Oberverwaltungsgericht: Waldbesetzer dürfen vorerst bleiben
02.07.2021, 13:51
Magdeburg/Seehausen - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat im Streit um Proteste gegen den Weiterbau der Autobahn 14 zugunsten von Waldbesetzern entschieden. Der Senat habe die Beschwerde des Landkreises Stendal gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Magdeburg zurückgewiesen, teilte das OVG am Freitag mit. Nach seiner Auffassung ist das Verwaltungsgericht in Magdeburg zu Recht davon ausgegangen, dass das umstrittene Protestcamp von der Versammlungsfreiheit geschützt ist. Es gebe außerdem keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine - nicht mehr durch die Versammlungsfreiheit gedeckte - Unfriedlichkeit des Camps.