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Redefreiheit oder Holocaustvergleich?  Organstreit um AfD-Abgeordneten: Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht 

Bei der Landtagssitzung im Februar 2022 sorgte der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider mit seinem Redebeitrag für Empörung. Warum jetzt ein sogenannter "Organstreit" vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt wird, erfahren Sie hier.

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 14.06.2023, 16:14
Organstreit um AfD-Abgeordneten: Am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau wird am 3. Juli im Verfahren über einen Ordnungsruf während der Landtagssitzung im Februar 2022 entschieden.
Organstreit um AfD-Abgeordneten: Am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau wird am 3. Juli im Verfahren über einen Ordnungsruf während der Landtagssitzung im Februar 2022 entschieden. picture alliance/dpa

Magdeburg/Dessau-Roßlau - Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau muss am 3. Juli in mündlicher Verhandlung darüber entscheiden, ob ein Ordnungsruf (offizielle Ermahnung zur Disziplin, Zurechtweisung eines Versammlungsteilnehmers durch den Vorsitzenden), den der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider im vergangenen Jahr vom Landtagsvizepräsidenten Wulf Gallert (Linke) erhalten hat, rechtens war oder dadurch – wie es Tillschneider moniert – sein Recht auf parlamentarische Redefreiheit verletzt wurde.