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Oury Jalloh Jalloh-Ermittlungen bleiben eingestellt

Der Fall Oury Jalloh wird nicht noch einmal aufgerollt. Das gab die Generalstaatsamwaltschaft Dessau bekannt.

29.11.2018, 09:49

Naumburg (dpa) l Die Ermittlungen der Justiz zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle werden nicht wieder aufgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerde der Hinterbliebenen gegen die Einstellung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen, teilte die Behörde in Naumburg am Donnerstag mit. Ein Tatverdacht gegen Polizeibeamte des Reviers Dessau oder andere Personen bestehe nicht.

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober 2018 beendet, weil sie keine weitere Aufklärung erwartete. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte das überprüfen. Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone kam, ist auch in zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden.

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärte in einer Mitteilung, es sei nach der Prüfung der Akten nicht auszuschließen, dass Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt lag, selbst entzündete. Es lasse sich auch nicht belegen, dass Polizeibeamte oder andere Beteiligte das Feuer legten. Hinterbliebene und Unterstützer der Familie Jallohs waren stets von Mord ausgegangen. Dabei handelt es sich laut Konrad um eine rein spekulative Mutmaßung. "Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen getötet worden sein, liegen evident nicht vor."

Nur wenig von dem, was in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers geschah, ist bekannt: Fest steht, dass Jalloh dort mit erheblichen Verbrennungen tot gefunden wurde. Er war an Händen und Füßen gefesselt und lag auf dem Rücken. Hin und wieder sollen Polizeibeamte zuvor nach dem stark alkoholisierten und unter Drogen stehenden Mann gesehen haben. Er soll sich stark gewehrt haben und laut gewesen sein. Jalloh war in Gewahrsam, nachdem er mehrere Frauen belästigt haben soll. "Er ist an den Folgen eines inhalativen Hitzeschocks verstorben – den er – zumindest nicht widerlegbar – selbst herbeigeführt hat", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist Widerspruch möglich. Laut einem Behördensprecher können die Hinterbliebenen von Jalloh einen sogenannten Klageerzwingungsantrag einreichen. Entscheiden müsste dann das Oberlandesgericht in Naumburg. Der Sprecher betonte zudem, es könnten die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen auftauchten.

Auch wenn die Ermittler ihre Arbeit vorerst beendet haben, andere treibt der Fall weiter um: Der Rechtsausschuss des sachsen-anhaltischen Landtages hatte sich alle Akten der Ermittlungsbehörden kommen lassen, um sie etwa auf mögliche Versäumnisse zu prüfen. Der Ausschuss hatte sich dazu zwei externe Berater zur Hilfe geholt: den ehemaligen Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel und Rechtsanwalt Jerzy Montag (Grüne). Sie sollten aber erst tätig werden, wenn die Ermittlungen der Justiz beendet sind.

Und auch die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh geht dem Fall nach - mit einer privaten Untersuchungskommission aus mehreren Aktivisten, einem Rechtsanwalt und einem Arzt. Erst im Oktober hatte die Initiative über die Kommission berichtet.

Rechtliche Konsequenzen hat der Tod von Oury Jalloh bereits gehabt: Das Landgericht Magdeburg verurteilte 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe – er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass der wegen heftiger Gegenwehr an Händen und Füßen gefesselte Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es schien dem Gericht als wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war.

Weil es dabei aber Ungereimtheiten gab, leitete die Staatsanwaltschaft nochmals ein Todesermittlungsverfahren ein, schaltete Gutachter ein und gab einen neuen Brandversuch in Auftrag. Zudem wechselte zwischenzeitlich die Zuständigkeit für die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau an die in Halle.