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Parteienverbot Lischka fordert Änderung in der Verfassung

Nachdem gescheiterten Verbot der NPD, bringt Sachsen-Anhalts SPD-Chef Burkhard Lischka neue Vorschläge für ein Parteienverbot.

19.01.2017, 05:33

Magdeburg/Berlin (dpa) l Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat davor gewarnt, nach dem gescheiterten NPD-Verbotsantrag nur eine Änderung der Parteienfinanzierung zu diskutieren. Es wäre ein Fehler, die Debatte nur darauf zu konzentrieren, ob die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden solle, sagte Lischka der Deutschen Presse-Agentur. Es sollte auch darüber beraten werden, wie das Parteiverbot als Instrument einer wehrhaften Demokratie in einer dynamischen Parteienlandschaft erhalten werden könne.

"Die hohen Hürden für ein Parteiverbot sollen bleiben, aber das Instrument soll nicht zu einem gänzlich stumpfen Schwert werden", sagte Lischka, der auch Landesvorsitzender der sachsen-anhaltischen Sozialdemokraten ist.

So könnte nach Lischkas Ansicht in einer Verfassungsänderung etwa festgelegt werden, dass Bundestagsmandate oder Landtagssitze einer verfassungsfeindlichen Partei genug Bedeutung verleihen, um sie verbieten zu können. Ansonsten bestehe Unklarheit, wie groß eine Partei werden müsse, ehe das Instrument Erfolg haben könne, argumentierte Lischka. Gerade bei einem schnellen Aufstieg einer extremistischen Partei könne das zu einer großen Gefahr werden.

Das bewiesen die aktuellen Entwicklungen in der europäischen Parteienlandschaft ebenso wie ein Blick in die deutsche Geschichte. "Auch die Nationalsozialisten schafften es innerhalb von fünf Jahren von einer Splitterpartei zur Machtergreifung", sagte der Innenexperte. Das Instrument des Parteiverbots im Artikel 21 Grundgesetz sei auch eine Reaktion auf diese Erfahrung gewesen. Die SPD werde eine mögliche Präzisierung in den kommenden Tagen diskutieren.

Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgericht hatten Politiker aus Bund und Ländern angekündigt, einen Ausschluss der Rechtsextremen von der staatlichen Parteienfinanzierung prüfen zu wollen. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach sich für eine entsprechende Grundgesetzänderung aus. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts dazu sei ein Wink mit dem Zaunspahl, argumentierte der Regierungschef. "Die Möglichkeit sollten wir auch diskutieren", sagte Lischka.

Ein NPD-Verbot war am Dienstag zum zweiten Mal nach 2003 gescheitert. Die Karlsruher Richter hatten die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft. Ein Verbot wiesen sie aber unter dem Verweis darauf zurück, dass die Partei derzeit zu klein und unbedeutend sei, um ihre Ziele durchzusetzen. Das Gericht wies aber auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin, etwa den Entzug der Parteienfinanzierung. Dazu müsste das Grundgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden.