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ParteiverfahrenGrüne schließen Mitglied nach AfD-Werbung aus

Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat den Ausschluss eines Mitglieds aus Halle bestätigt.

11.09.2017, 23:01

Magdeburg/Berlin l Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat am Wochenende in Berlin den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Kreisverband Saalekreis bestätigt. Sven Ebert, ein Umzugsunternehmer aus Halle, soll im Vorfeld der Landtagswahl 2016 zur Wahl der Alternative für Deutschland (AfD) aufgerufen haben. Ebert hatte auch nach der Abstimmung erklärt, dass er die AfD gewählt habe. Die Grünen seien „blind“, hatte Ebert der Volkstimme im Juli 2016 mit Blick auf die Asylpolitik gesagt. „Man kann nicht jeden ins Land lassen. Wer grüne Werte wie Gerechtigkeit will, muss die AfD wählen“, so Ebert damals.

Vor der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts hatte bereits das Landesschiedsgericht auf Ausschluss erkannt. Der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel, der auch Kreisvorsitzender im Saalekreis ist, erklärte: „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist konsequent und war zwingend. Wer zur Wahl konkurrierender Parteien aufruft und durch sein Agieren völkischem Rassismus den Weg bereitet, kann kein Mitglied der Grünen sein.“ Seine Partei stehe für Demokratie und Weltoffenheit, so Striegel. „Ich bin dankbar, dass mit dem Ausschluss des Betroffenen ein Schlusspunkt gesetzt ist.“