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Parteiverfahren Grüner wirbt für die AfD

Sachsen-Anhalts Grüne stehen wohl kurz davor, erstmals ein Mitglied auszuschließen. Bei anderen Parteien ist so etwas keine Seltenheit.

07.07.2016, 23:01

Magdeburg l Die Grünen haben in ihrer 25-jährigen Geschichte in Sachsen-Anhalt noch nie ein Mitglied ausgeschlossen. Doch das könnte sich nun ändern: Wie ein Parteisprecher bestätigte, laufen aktuell zwei Verfahren. Man befinde sich in der „Beweiserhebungsphase“. Nach Informationen der Volksstimme handelt es sich dabei um Sven Ebert und den Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel.

Ebert, der ein Umzugsunternehmen in Halle führt, hat öffentlich erklärt, dass er zur Landtagswahl im März die AfD gewählt hat. Außerdem soll er sich parteiintern rassistisch und sexistisch geäußert haben.

Ebert pflegt enge Kontakte zur AfD und tritt mit dem rechtspopulistischen Publizisten Jürgen Elsässer auf. „Die Asylpolitik in Deutschland läuft völlig gegen unser Grundgesetz und wir nehmen das einfach hin. Man kann nicht jeden ins Land lassen“, sagt Ebert. Die Partei sei „blind“. Wer grüne Werte wie Gerechtigkeit wolle, müsse nun die AfD wählen, sagt Ebert.

Er sei enttäuscht, dass man ihn ausschließen wolle, aber bisher „kein Grüner“ mit ihm über seine Meinung gesprochen habe. „Es ist nicht alles falsch, was die AfD sagt. Ich würde gern ein Bindeglied zwischen Grünen und AfD sein. Man muss miteinander reden.“

Da sich sein Kreisvorsitzender Sebastian Striegel nicht „belehren“ lasse, habe er seinerseits ein Ausschlussverfahren gegen den Landtagsabgeordneten angestrengt, bestätigt Ebert.

Striegel lässt die Kritik kalt. „Herr Ebert äußert sich klar rassistisch. Dafür ist bei den Grünen kein Platz“, sagt Striegel. „Ich hoffe, dass sein Verfahren bald durch und das Problem damit vom Tisch ist.“

In den vergangenen zehn Jahren haben die Parteien in Sachsen-Anhalt mehr als 80 Parteiordnungsverfahren angestrengt. Verstoßen Mitglieder gegen Parteigrundsätze, kann ein solches Verfahren zum Ausschluss führen. Die Schiedsgerichte können aber auch andere Sanktionen aussprechen und Mitgliedsrechte zeitweilig aberkennen. Anlässe für ein Parteiordnungsverfahren sind beispielsweise Kandidaturen bei Wahlen für eine konkurrierende Partei oder nicht geleistete Beiträge.

Angeführt wird die Statistik von der FDP: In der Partei hat es seit 2008 45 Vorgänge gegeben, in 31 Fällen wurden Mitglieder ausgeschlossen. Fünf Verfahren wurden wegen parteischädigenden Verhaltens eingeleitet, alle weiteren wegen nicht geleisteter Beitragszahlungen.

Bei der CDU führten seit 2011 zwei von neun Verfahren zum Ausschluss eines Mitglieds. Bei der SPD zogen von 2005 bis 2015 vier von elf Verfahren ein solches Ergebnis nach sich.

Die Linke schloss im gleichen Zeitraum ein Mitglied aus. In diesem Fall ging es um ein Mitglied, das zu einer Landratswahl gegen einen von der Partei aufgestellten Kandidaten angetreten war.

Die AfD beantwortete die Anfrage der Volksstimme nicht.