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PflegeAlternative Wohnformen für Pflegebedürftige

Der Trend "ambulant vor stationär" zeichnet sich bei Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt immer stärker ab.

19.09.2018, 20:07

Halle (dpa) l Ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen für alte und pflegebedürftige Menschen sind in Sachsen-Anhalt weiter auf dem Vormarsch. Im vergangenen Jahr habe es einen deutlichen Zuwachs von 85 auf 110 neue Wohnformen mit 996 statt im Vorjahr 758 Plätzen gegeben, teilte das Landesverwaltungsamt in Halle am Mittwoch mit. Dort ist die Heimaufsicht für Sachsen-Anhalt angesiedelt.

Landesweit gab es den Angaben zufolge zum Jahreswechsel 468 stationäre Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen, im Vorjahr waren es 472. Die Zahl der Pflegeplätze habe bei gut 31.000 gelegen, nach rund 30.880 ein Jahr zuvor. Daneben waren 228 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen registriert; sie hatten zusammen rund 9000 Plätze.

Die Heimaufsicht nahm im vergangenen Jahr in den knapp 700 stationären Einrichtungen und 110 ambulanten Wohnformen 545 Prüfungen vor, wie es weiter hieß. 83 Prozent davon seien zuvor nicht angemeldet worden. Gut 100 Untersuchungen gingen zurück auf Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörige oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Laut Heimaufsicht entsprach der Betrieb bei der ganz überwiegenden Zahl der Einrichtungen den Qualitätsanforderungen.

Wenn Mängel gefunden wurden, lagen diese meist bei der Pflege- und Betreuungsqualität und der Hygiene. Der Bericht der Heimaufsicht listet beispielsweise 17 Hygienemängel auf, 12 Defizite in der Pflege- und Betreuungsdokumentation sowie 12 in der Betreuungsplanung. Ebenfalls 12 Mal kritisierten die Prüfer die Medikamentenversorgung und -aufbewahrung. Je 8 Mal wurde die Pflegequalität und der Pflegeprozess selbst moniert.

In den meisten Fällen hätten die Träger die Mängel rasch beseitigt, nur in einem Einzelfall habe etwa ein Aufnahmestopp für eine stationäre Einrichtung verhängt werden müssen, heißt es im Bericht der Heimaufsicht. Eine Einrichtung habe sie wegen gravierender Mängel geschlossen, an zwei Heime seien Bußgeldbescheide gegangen.