Körperverletzung, Missbrauch von Kindern Pflegeeltern-Urteil gilt
Halle (dapd) l Das Urteil des Landgerichts Halle vom Februar dieses Jahres im sogenannten Pflegeelternprozess ist rechtskräftig (Az.: LG Halle 5 KLs 8/11). Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision der Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen, teilte ein Landgerichtssprecher gestern.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen Mitte 2000 und Mai 2006 in Staschwitz (Burgenlandkreis) ihre beiden 1990 und 1994 geborenen Pflegekinder körperlich misshandelt und sexuell missbraucht haben.
Das Landgericht hatte nach 17 Verhandlungstagen einen 48-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine Ehefrau (49) war wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden.