Polizei ahndet Hunderte Verstöße gegen Corona-Regeln

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Landespolizei hat innerhalb eines Monats Hunderte Verstöße gegen die geltenden Corona-Maßnahmen angezeigt. Das geht aus einer Übersicht des Innenministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach stellten die Beamten bei rund 137 500 Kontrollen seit dem 3. April mehr als 500 Ordnungswidrigkeiten fest, bei denen Bußgelder verhängt wurden.
In 134 Fällen wurde wegen der Schwere der Verstöße Strafanzeige gestellt. Anzeigen bekamen fast ausschließlich Menschen, die sich trotz Verbots zu Feiern, größeren Versammlungen oder Picknicks in der Öffentlichkeit trafen (129 von 134 Straftaten). Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dankte den Polizistinnen und Polizisten am Samstag für ihre Arbeit.
Zwei Drittel aller Ordnungswidrigkeiten, beziehungsweise 352 Fälle, wurden aufgenommen, weil sich Menschen nicht an die Kontaktsperre hielten. Bis in die Nacht zum Montag gilt, dass die Sachsen-Anhalter nur mit einem Menschen unterwegs sein dürfen, der nicht mit ihnen in einem Haushalt lebt. Von Montag können maximal fünf Menschen zusammensein, die nicht alle unter dem gleichen Dach leben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiterhin.
18 Mal erwischte die Landespolizei Menschen dabei, dass sie trotz angeordneter Quarantäne ihr Haus verließen. Zudem wurden 102 Mal Bußgelder verhängt, weil Menschen trotz des Verbots touristischer Reisen nach Sachsen-Anhalt einreisten.
Bei den strengen Besuchsverboten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen stellte die Polizei hingegen keine Verstöße fest. Zudem wurden nahezu keine Lokale, Geschäfte oder Dienstleister erwischt, die sich nicht an die Auflagen zu Schließung oder Außerhausverkauf hielten. Allerdings kontrollieren auch die Ordnungsämter diese Auflagen. Deren Ergebnisse sind nicht in den Zahlen des Innenministeriums enthalten.
Sachsen-Anhalt erließ zum 3. April einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln. So muss jeder erwischte Tourist bis zu 400 Euro zahlen. Wer mit mehr als einem Menschen außerhalb des Haushalts unterwegs ist oder auf öffentlichen Plätzen feiert, muss 250 Euro Bußgeld in Kauf nehmen. Das Organisieren und die Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen mit mehr als 50 Menschen ist eine Straftat. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu 2 Jahre Haft.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt zu Corona-Zahlen