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Polizei Einsatz von Bodycams umstritten

Polizei bekommt mehr Unterstützung, entschied Sachsen-Anhalts Landtag. Umstritten ist, ob sie Körperkameras zum Selbstschutz testen soll.

14.12.2016, 20:01

Magdeburg (dpa) l Aus der Hilfspolizei wird die Wachpolizei – und aus 20 Kollegen werden 100: Der Landtag hat am Mittwoch grünes Licht für die kurzfristige Verstärkung für die Polizei in Sachsen-Anhalt gegeben. Mit den Stimmen der schwarz-rot-grünen Koalition wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet. Während dieser Punkt auf der Tagesordnung kaum für Diskussionen sorgte, erhitzten die geplante Kennzeichnungspflicht für Polizisten und ein anvisierter Versuch mit Körperkameras die Gemüter.

Mit dem Wachpolizeigesetz bekommt die Hilfe für die überlastete Landespolizei eine gesetzliche Grundlage. Seit August sind bereits 20 Hilfspolizisten in Sachsen-Anhalt unterwegs und ahnden Tempoverstöße. Ihr Einsatz war umstritten. Denn Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) stellte die Kollegen per Erlass ein – ohne Landtagsbeschluss. Zuvor hatte sich die alte CDU-SPD-Regierung nicht auf ein Konzept für kurzfristige Einstellungen einigen können.

Bis Ende 2017 sollen nun weitere 80 Kollegen eingestellt werden. Sie können nach einer dreimonatigen Schnellausbildung ihren Einsatz antreten. Auch die Befugnisse werden erweitert. Laut Gesetz können die Wachpolizisten künftig auch weitere Verkehrsverstöße, wie Telefonieren am Steuer oder Fahren ohne Gurt, ahnden. Auch Schwerlasttransporter dürfen sie begleiten. Anders als in Sachsen, wo es ebenfalls eine Wachpolizei gibt, dürfen sie aber keine Waffe tragen und keinen unmittelbaren Zwang ausüben. Nur ein Pfefferspray zum Selbstschutz haben sie dabei.

Der Widerstand gegen die Wachpolizei war im Landtag im Vergleich zur Debatte um die Hilfspolizei jetzt deutlich geringer – auch, weil der Einsatz auf zwei Jahre befristet ist. Nach dem Auslaufen 2019 sollen die Wachpolizisten eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten machen können. Sachsen-Anhalt will nach langem Personalabbau mehr Polizisten ausbilden. Für 2017 ist geplant, die Zahl der Anwärter auf 700 zu verdoppeln.

Die schnelle Unterstützung sei nötig, unterstrich der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Sebastian Striegel. Die Wachpolizei bleibe ein Notbehelf, kritisierte dagegen die Linke, enthielt sich aber bei der Abstimmung. Einzig die AfD-Abgeordneten lehnten das Gesetz ab.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) brachte am Mittwoch auch den Änderungsentwurf zum Gesetz für Sicherheit und Ordnung ein. Demnach soll die Landespolizei den umstrittenen Einsatz von sogenannten Bodycams über zwei Jahre in den Großstädten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau erproben dürfen. Die am Körper getragenen Kameras, die in bestimmten Situationen mitfilmen, sollten Angriffe auf Polizisten dokumentieren und im besten Fall verhindern, begründete der Innenminister die Pläne.

In anderen Bundesländern, etwa in Hessen, habe sich gezeigt, dass die Bodycams deeskalierend wirkten, ergänzte der CDU-Abgeordnete Chris Schulenburg. Die Innenexpertin der Linken-Fraktion, Henriette Quade, hielt dagegen, dass der Nutzen bisher in keiner Studie nachgewiesen werden solle. Es sei fraglich, ob der Einsatz den großen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigten.

Auch er sei kein Fan der Technologie, gab der Grünen-Innenexperte Striegel zu. Er sei jedoch dafür, die Bodycams wie vorgesehen für zwei Jahre zu erproben. Er strich heraus, dass die Gesetzesänderung die von den Grünen seit Jahren geforderte Kennzeichnungspflicht für Polizisten bringe. Demnach müssten auch Beamte in taktischen Einheiten wie der Bereitschaftspolizei eine Kennziffer auf dem Rücken tragen. Die AfD meldete ihr Veto ein. Die Pflicht sei nicht nötig, sie verursache unnötige Kosten und gefährde die innere Sicherheit.